Seit 2000 finanzierten sich viele Österreicher und Österreicherinnen, darunter auch vielleicht Sie, ihre Träume vom Eigenheim mit mutmaßlich „innovativen“ Finanzprodukten, darunter auch Fremdwährungskredite (hier besonders beliebt CHF-Kredite). Banken und Vermögensberater machten diese Finanzierungsformen den Kreditnehmern besonders schmackhaft, indem sie vor allem die Chancen solcher Finanzierungen hervorhoben und meist nur unzureichend über mögliche Risiken dieser hochspekulativen Finanzierungsformen informierten.

Doch schon seit Jahren haben Arbeiterkammern, Konsumentenschützer und Anwälte vor solchen risikoreichen Finanzierungen gewarnt. Auch die EAS beschäftigt sich schon seit Jahren mit den Risiken von Fremdwährungskrediten und deckte die Lügen, die oft hinter diesen vermeintlich lukrativen Finanzierungsformen stecken, auf:

Die Lügen im Überblick:

  • Banken, Versicherungsvertreter, Finanzierungsberater, „3-buchstabige“ Finanzdienstleister haben den Kunden suggeriert, dass sich der Frankenkurs in den nächsten Jahren auf dem gleichen Niveau bewegen wird und der Kunde wesentlich weniger Zinsen als in Euro zahlen muss.
    Verschwiegen wurde, dass der Franken gegenüber dem Euro in den letzten 30 Jahren ständig aufwertete und dies wohl auch in Zukunft so sein wird. Verschwiegen wurde weiters, dass sich die Zinssätze für CHF-Darlehen und Euro-Darlehen zukünftig angleichen könnten.
  • Als Tilgungsträger wurden Lebensversicherungen abgeschlossen. Hierbei wurde suggeriert, dass die Einzahlungen in die Lebensversicherung und die Gewinne ausreichen, um das endfällige Darlehen, etwa nach 25 Jahren abzudecken.
    Hier wurde verschwiegen, dass eine Fondsgebundene Lebensversicherung praktisch nie irgendwelche Gewinne erzielen kann.
    Die Ursache liegt darin, dass bei Fondsgebundenen Lebensversicherungen eine sogenannte kaskadenartige Kostenstruktur dahinterliegt. Selbst wenn die Fonds, in welche investiert wird, noch so viel Rendite abwerfen, bleibt für den Versicherungsnehmer nichts übrig. Insbesondere muss der Fonds (25 Jahre lang) vor Kosten zwischen 15 % und 20 % abwerfen, damit für den Kunden eine bescheidene Rendite, etwa in Höhe der Inflation, übrig bleibt.
    Auch das Wochenmagazin FORMAT berichtet über dieses Problem im Zusammenhang mit CHF-Krediten – lesen Sie mehr unter www.format.at.
  • Verschwiegen wurde darüber hinaus, dass dann, wenn eine Finanzkrise eintritt, die Fonds zusammenkrachen, der Schweizer Franken aber tendenziell an Wert gewinnt.

Tausende von Kunden stehen jetzt vor dem Problem, dass sie auf mehr Schulden, als ursprünglich aufgenommen, sitzen. Dies obwohl sie schon etliche Jahre ihre Raten bezahlt haben.

Was können Sie als Betroffener nun tun? 

  1. Rücktritt von der Lebensversicherung
    In erster Linie besteht die Möglichkeit von Ihrer Lebensversicherung zurückzutreten, falls die Belehrung, wie meist, nicht ordentlich erfolgte. Sie bekommen dann das einbezahlte Geld mit 4 % Zinsen abzgl. Risikoprämie zurück. Dies ist wesentlich mehr, als der Rückkaufswert der Versicherung! Erfahren Sie hier mehr über den unbegrenzten Rücktritt von Lebensversicherungen
  2. Machen Sie Ihr Recht geltend!
    Es existieren schon einige Urteile, in welchen sowohl Banken und Versicherungen, als auch Finanzberater zur Haftung herangezogen wurden.
    Derzeit werden einige Prozesse geführt. Für geschädigte Fremdwährungskreditnehmer empfiehlt es sich, sich diesen Prozessen anzuschließen. Je mehr Personen sich beteiligen, desto höher ist die Chance, einen tragfähigen Vergleich mit Versicherungen, Banken und Finanzdienstleistern abzuschließen!
    Für eine kostenlose Beratung stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter +423 377 1700 oder per Mail office@schadenshilfe.com zur Verfügung!

 

Über die „Erste Allgemeine Schadenshilfe AG“

Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) wurde 2005 als Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, in Liechtenstein gegründet. Mehr Informationen unter https://www.schadenshilfe.com/

Rückfragehinweis

Erste Allgemeine Schadenshilfe AG
office@schadenshilfe.com
+423 377 1700

Wann sich geschädigte Alpine-Anleger besser der AK-Sammelklage  anschließen oder lieber eine Einzelklage mit der Unterstützung durch den Prozesskostenfinanzierer EAS anstrengen sollten.

Am 7. Mai gab die Arbeiterkammer (kurz: AK) bekannt, dass nun, rund zwei Jahre nach der Pleite des Baukonzerns Alpine, im Namen von 900 geschädigten Anleihe-Gläubigern mehrere Sammelklagen gegen Banken vor Gericht eingebracht werden.
Einige Tage zuvor teilte auch der Liechtensteiner Prozesskostenfinanzierer, Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (kurz: EAS) mit, dass er in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Anlegeranwalt Dr. Michael Poduschka entsprechende Einzelklagen gegen die Emissionsbanken der drei Alpine-Anleihen unterstützt.
Die insgesamt rund 7.000 geschädigten Alpine-Anleger können sich somit zwischen der Beteiligung an der AK-Sammelklage oder einer Einzelklage entscheiden – beides ohne finanzielles Risiko für den einzelnen Kläger.
Um die geschädigten Alpine-Anlegern in ihrer Entscheidung zu beraten, welcher Weg für sie besser geeignet ist, werden nachfolgend beide Optionen gegenübergestellt.

Allgemeine Vor- und Nachteile von Einzelklagen im Vergleich zur AK-Sammelklage
Bei Einzelklagen kann für jeden Kläger eine individuelle Lösung gefunden werden. Dies ist vor allem in Situationen relevant, in denen ein Vergleich möglich ist.
Einzelklagen profitieren im Regelfall auch von einer schnelleren Abwicklung, wodurch Geschädigte meist schneller zu ihrem Recht kommen. Da bei Sammelklagen die Vergleichsquote meist wesentlich geringer als bei Einzelklagen ist, enden diese häufig in sehr langen Verfahren. Das kann sich über Jahre hinziehen.

Streitwert
Während sich Geschädigte der AK-Sammelklage auch bei einer geringen Schadenssumme anschließen können, übernimmt die EAS das Prozesskostenrisiko erst ab einer Schadensumme von mehr als 40.000 Euro. Das bedeutet, dass die Sammelklage vor allem für Privatanleger mit einer niedrigen Schadenssumme sinnvoll ist. So können z.B. auch Kläger, die nur 2.000 Euro verloren haben, mit Hilfe der Sammelklage gegen die Banken vorgehen.

Berufsstand bzw. AK-Mitgliedschaft
Als Interessensvertretung der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, steht die Sammelklage der AK ausschließlich den AK-Mitgliedern zur Verfügung. Die AK-Mitgliedschaft ist durch das Arbeiterkammer-Gesetz geregelt.
Selbständige Unternehmer, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von Gebietskörperschaften, land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte, Ärzte, teilweise leitende Angestellte u.v.m. sind nicht Mitglied der AK und können sich demnach nicht der Sammelklage anschließen.
Ob Sie Mitglied der AK sind, können Sie ganz einfach bei der Arbeiterkammer erfragen.
Vor allem für Nicht-AK-Mitglieder mit einer Schadenssumme von mehr als 40.000 Euro ist die Einzelklage mit Unterstützung durch die EAS eine sinnvolle Alternative.

Zeitliche Beschränkung
Geschädigte Anleger können sich der Sammelklage der AK nur noch bis Ende Mai anschließen. Hingegen ist das Anstrengen einer Einzelklage mit Unterstützung durch die EAS zeitlich relativ unbeschränkt möglich.

Eklatante Unterschiede trotz gleiche Erfolgsbeteiligungsquote 

Ob sich Geschädigte nun für die Sammelklage oder für die Einzelklage entscheiden, in beiden Fällen beträgt die Erfolgsbeteiligung der Prozesskostenfinanzierer 35 Prozent. Allerdings gibt es in der Berechnung der Höhe dieser prozentuellen Beteiligung im Erfolgsfall einen Unterschied, wie das nachfolgende Berechnungsbeispiel zeigt:

35 Prozent Erfolgsbeteiligung der EAS:

  • Streitwert: EUR 100.00,00
  • Vergleich: EUR 80.000,00
  • Bisher angefallene (Verfahrens-)Kosten: EUR 15.000,00
  • Prozentuelle Erfolgsbeteiligung (35 Prozent): EUR 28.000,00 (hiervon werden die angefallenen Kosten abgezogen, also – EUR 15.000,00)
  • Tatsächliche prozentuelle Erfolgsbeteiligung der EAS: EUR 13.000,00 (nach Abzug der bisher angefallenen Kosten)

=> Anleger erhält 65 % von EUR 80.000,00 => EUR 52.000,00!

Bei anderen Prozesskostenfinanzierern:

  • Streitwert: EUR 100.00,00
  • Vergleich: EUR 80.000,00
  • Bisher angefallene (Verfahrens-)Kosten: EUR 15.000,00 (diese Kosten werden vom hereingebrachten Betrag abgezogen, also EUR 80.000,00 – EUR 15.000,00)
  • Neue Bemessungsgrundlage für die Erfolgsbeteiligung: EUR 65.000,00
  • Prozentuelle Erfolgsbeteiligung (35 Prozent): EUR 22.750,00

=> Anleger erhält 65 % von EUR 65.000,00 => EUR 42.250,00!

Wie das Berechnungsbeispiel zeigt, berechnen viele Prozesskostenfinanzierer ihre prozentuelle Erfolgsbeteiligung erst nach Abzug der während des Verfahrens angefallenen Kosten, während die EAS die angefallenen Verfahrenskosten mittels der prozentuellen Erfolgsbeteiligung deckt. Dies macht auch für den Geschädigten unterm Strich einen erheblichen Unterschied.

Fazit
Vorweg ist festzuhalten, dass die geschädigten Alpine-Anleger sowohl bei Beteiligung an der AK-Sammelklage als auch im Fall einer Einzelklage mit Unterstützung durch die EAS kein finanzielles Risiko eingehen.
Die AK-Sammelklage ist für AK-Mitglieder mit einem relativ geringen Streitwert sinnvoll. Da Sammelklagen aus mehreren Gründen meist langwierig sind, sollten sich Kläger, die sich der Sammelklage anschließen, mit jahrelangen Verfahren rechnen.
Für Nicht-AK-Mitglieder, deren Streitwert mehr als 40.000 Euro beträgt, ist eine Einzelklage mit Unterstützung durch die EAS eine sinnvolle Alternative. Einzelklagen profitieren darüber hinaus von vergleichsweise schnellen Entscheidungen bzw. einer höheren Vergleichsquote.

Haftungsgrundlage: Dreifachrolle der österreichischen Banken

Der Alpine-Konzern wurde von den „Big Five“ der österreichischen Bankenlandschaft (Raiffeisen-Gruppe, Sparkassenverband, UniCredit Bank Austria, BAWAG und Volksbanken) als kreditgebende Institute finanziert (Rolle 1).

Im Jahr 2009 erfolgte sodann offenbar bei den gerade genannten Bankinstituten ein Umdenken: Es gibt sehr starke Anhaltspunkte dafür, dass die Banken das Kreditrisiko nicht mehr (allein) tragen, sondern dieses mit ihren Kunden teilen wollten.

In Umsetzung dieser Idee, wurden die Alpine-Anleihen 2010, 2011 und 2012 mit einem Gesamtvolumen von EUR 290 Mio. aufgelegt, die „Big Five“ begleiteten diese Emission (Rolle 2) und versuchten gleichzeitig, die Anleihen an ihre Kunden weiterzuverkaufen (Rolle 3).

Es liegt daher nahe, dass absolut ungenügend über das den Banken bekannte Ausfallsrisiko aufgeklärt wurde, weshalb viele Österreicher die Alpine-Anleihen erworben haben. Bei diesen handelt es sich sowohl um Kleinanleger als auch Privatstiftungen und große institutionelle Anleger.

Die Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH hat bereits für ca. 60 Betroffene Klagen gegen Banken eingebracht und steht Ihnen, sofern Ihr Schaden EUR 40.000,00 übersteigt, gemeinsam mit dem Liechtensteiner Prozesskostenfinanzierer Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (kurz: EAS) für die Einbringung von Einzelklagen gegen eine der oben genannten Banken (je nach Kaufzeitpunkt) zur Verfügung.

Aufgrund der bisher vorliegenden Gutachten bestehen gute Aussichten, dass auch der vom Gericht bestellte Gutachter zur Ansicht gelangt, dass eine Haftung der „Big Five“ für die Schäden ihrer Kunden im Zusammenhang mit dem Kauf von Alpine-Anleihen gegeben ist.

Sollten Sie zu den Geschädigten der Alpine-Anleihen gehören, so stehen wir Ihnen für ein kostenloses Beratungsgespräch jederzeit zur Verfügung. Für eine Terminvereinbarung können Sie uns telefonisch unter +423 377 1700 oder per Mail office@schadenshilfe.com erreichen.

24.04.2015 – Sie kennen das: Sie stehen in einem Geschäft an der Kassa und merken anfangs nicht, dass die Kassiererin Sie über den Tisch zieht. Erst Tage später bemerken Sie den Betrug. Sie gehen zurück und reklamieren. Doch die Kassiererin weigert sich den Betrug zuzugeben. Sie drohen mit einer Anzeige und Klage. Doch seien Sie ehrlich: wie oft ziehen Sie den Rechtsweg tatsächlich in Betracht? Die Aussicht auf langwierige und risikoreiche Prozesse schreckt häufig Geschädigte ab, ihr Recht geltend zu machen. Natürlich werden Sie jetzt einwenden, dass Sie wohl kaum wegen ein paar Euro eine Klage anhängig machen werden und das wohl zu recht. Aber nicht nur in solch kleinen Dimensionen schrecken oftmals Betroffene davor zurück, ihr Recht einzufordern und nehmen den Schaden einfach hin.

Gerade in der Finanz- und Versicherungsbranche ist die Zahl geschädigter Anleger, die aus Furcht vor riskanten Gerichtsverfahren gegen renommierte Unternehmen den doch meist beträchtlichen finanziellen Schaden einfach hinnehmen, hoch.
Doch das muss nicht sein: Die Lösung heißt Prozesskostenfinanzierung!

Die fiesen Machenschaften der Banken und Versicherungen

Vor allem Versicherungen und Banken führen Kapitalmarktanleger immer häufiger aufs Glatteis, wodurch diese erheblichen finanziellen Schaden erleiden.
Da vor etwa 15 Jahren Banken und Versicherungen vermehrt damit begonnen haben, alternative Finanzierungsmodelle und intransparente Anlageprodukte anzubieten, geraten vor allem Kapitalmarktanleger wie Versicherungs- und Kreditnehmer häufig unverschuldet in derartige Situationen.
Den Kunden wird durch geschickte Verkaufsgespräche vorgegaukelt, dass sie mit diesen in Wahrheit sehr riskanten Anlageprodukten auf der sicheren Seite wären und mehr Gewinn erzielen könnten.
Jedoch stellt sich oftmals nach dem Vertragsabschluss alsbald heraus, dass statt hoher Renditen satte Verluste eingefahren werden. Grund dafür: Viele Anlageprodukte, insbesondere die fondsgebundene Lebensversicherung, sind für Versicherungsnehmer nur wenig transparent. Häufig wissen sie nicht, wann und wofür die eigene Prämie im Detail verwendet wird. Kaskadenartige Gebühren und Provisions- und Kostenstrukturen der Versicherungen und Banken machen es beinahe unmöglich die Renditenversprechungen zu realisieren.

Versuchen geschädigte Kapitalmarktanleger dann ihre Rechtsansprüche durchzusetzen, müssen sie mit einem hohen Kostenrisiko rechnen, was im schlechtesten Fall zum finanziellen Bankrott führen kann. Diese Aussicht schüchtert viele Betroffene ein, so dass sie den finanziellen Schaden einfach hinnehmen.
Doch das muss nicht sein. Je nach Höhe des finanziellen Schadens haben Geschädigte sogar zwei Möglichkeiten: Entweder sie wenden sich an den Konsumentenschutz oder an namhafte Prozesskostenfinanzierer.

Wann macht Prozesskostenfinanzierung Sinn?

Prozesskostenfinanzierung ermöglicht geschädigten Anlegern, die nicht über die notwendigen Finanzmittel verfügen oder eine Rechtsschutzversicherung haben, faire Prozesse zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche ohne finanzielles Risiko.
Bei der Prozesskostenfinanzierung treten Klienten das Kostenrisiko an den Financier ab und im Gegenzug beteiligen sie ihn zu einem vereinbarten Prozentsatz im Erfolgsfall.
Bei der Wahl des richtigen Prozessfinanzierers kommt es vor allem auf zwei Kriterien an:
Zum einen ist die Einschaltung eines Prozesskostenfinanzierers erst ab einer bestimmten Höhe der Gesamtschadenssumme empfehlenswert. Viele größere Prozesskostenfinanzierer werden erst ab einem Streitwert von mindestens 100.000 Euro oder mehr tätig.

Zum anderen sind viele Prozesskostenfinanzierer auf bestimmte Branchen spezialisiert.
Die liechtensteinische Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) ist hier vor allem als Spezialist für geschädigte Kapitalmarktanleger zu nennen. Das Kerngeschäft der EAS umfasst die Finanzierung von Schadenersatzprozessen, aber auch den Ankauf und die Durchsetzung von Forderungen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsvertragsrecht. Derzeit unterstützt die EAS mehr als 100 Schadenersatz- und Rechtsschutzdeckungsansprüche gegen Banken und Versicherungen wie die PrismaLife, Vienna-Life Versicherung und der Österreichischen Volksbanken AG aber auch österreichischen Rechtsschutzversicherungen. Auch viele betroffene Fremdwährungskreditnehmer, die durch die Franken-Krise Mitte Jänner einen finanziellen Schaden erlitten haben, lassen sich ihr Prozesskostenrisiko von der EAS übernehmen.

Tipps, wie Sie sich vor finanziellen Schäden schützen können

Die EAS rät: Augen auf beim Versicherungsabschluss! Österreichische Finanzberater sind dazu verpflichtet Interessenten vor Vertragsabschluss über alle möglichen Risiken des Investments aufzuklären. Lassen Sie sich von Ihrem Berater zum einen eine Aufstellung aller anfallenden Kosten geben. Bestehen Sie zum anderen auf eine umfassende Kostenberechnung, die Ihren Anforderungen entspricht. Das ist wohl der sicherste Weg um sich vor künftigen Schäden zu schützen.

Die EAS zeigt aber auch einen Ausweg für bereits geschädigte Versicherungskunden auf: Wenn Sie bei Unterfertigung der Versicherung oder bei der Zusendung der Polizze über das Rücktrittsrecht nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, steht Ihnen ein zeitlich unbeschränktes Rücktrittsrecht zu. Dieses Rücktrittsrecht kann sogar noch nach Beendigung der Lebensversicherung ausgeübt werden.

Die Beweislast obliegt den Versicherungsgesellschaften! Die Versicherung muss nachweisen können, dass die Belehrung über das Rücktrittsrecht ordnungsgemäß – mit Zugang der Polizze – und rechtzeitig – vor Vertragsabschluss – erfolgt ist. Kann die Versicherungsgesellschaft den Beweis nicht erbringen, hat die Versicherung sämtliche Prämien ab Beginn zuzüglich vier Prozent Zinsen zurückzuzahlen. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Lebensversicherung Vienna-Life der Wiener Städtischen Versicherung.

Etappen-Siege gegen die Vienna-Life Versicherung auch in Österreich und Liechtenstein

16.02.2015 – Nicht nur in Deutschland wurden erste Etappen-Siege gegen den Liechtensteiner Versicherer Vienna-Life erzielt. Auch aus Österreich und Liechtenstein werden Erfolgsgeschichten gegen die Vienna-Life Versicherung verzeichnet.

Die Vienna-Life Versicherung steht bereits seit längerem im Verdacht, Anlegern fondsgebundene Lebensversicherungen ohne sachgemäße Aufklärung über mögliche Risiken verkauft zu haben. Anleger erleiden häufig hohe Kapitalverluste aufgrund von mangelhafter Beratung. Die Verluste sind auf die kaskadenartige Kostenstruktur zurückzuführen.

Der Liechtensteiner Prozesskostenfinanzierer, die Erste Allgemeine Schadenshilfe (kurz: EAS), verhilft geschädigten Kapitalanlegern zu ihrem Recht. Die EAS  finanziert zahlreiche in Liechtenstein und Österreich anhängige Verfahren gegen die Vienna-Life Versicherung. Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl führt erfolgreich die Verfahren und setzt sich für die Anleger ein. Derzeit vertritt Vogl rund 60 Geschädigte gegen die Vienna-Life Versicherung. Die Schadenssumme hier beträgt rund 12 Millionen Euro.

Österreichisches Gericht entscheidet zugunsten geschädigter Vienna-Life-Anleger

Ein Beschluss des Landesgerichts Feldkirch in Österreich wies in einer bereits vom Liechtensteiner fürstlichen OGH entschiedenen Rechtssache die Klage der Vienna-Life Versicherung zurück. Zum Fall: Ein österreichischer Kunde der Vienna-Life Versicherung schloss 2005 die fondsgebundene Lebensversicherung Selecta 2000/7 mit unbestimmter Laufzeit ab. Der Vertrag wurde jedoch aufgrund einer Irrtumsanfechtung wegen mangelhafter Beratung durch den geschädigten Kunden rückwirkend aufgehoben und dem Kläger 33.160,60 Euro zugesprochen. Die Vienna-Life Versicherung versuchte nach Ausschöpfung aller Rechtswege in Liechtenstein über das Landesgericht Feldkirch den Betrag zurückzufordern. Aber auch das Landesgericht Feldkirch entschied zugunsten des geschädigten Anlegers und wies die Klage zurück.

Gutachten bestätigt Untauglichkeit fondsgebundener Lebensversicherungen der Vienna-Life

Auch ein österreichisches Gutachten bestätigt die Untauglichkeit der Anlageprodukte der Vienna-Life Versicherung. Das Gutachten vom September 2014 beweist, dass die fondsgebundenen Lebensversicherungen mit Veranlagung in die „Swiss Select Garantie“ und in das Produkt „Amadeus Genesis“ der Vienna-Life Versicherung als sichere Anlagen untauglich sind.

Das Gutachten stuft das Gesamtmodell der besagten Anlageprodukte, das sich aus Versicherung, Anlage und Kredit zusammensetzt, in die höchste Risikoklasse ein. Außerdem wird bestätigt, dass Anleger die fehlende Eignung des Gesamtmodells ohne spezielle Modellrechnung nahezu unmöglich hätten erkennen können.

 

Mögliche Insolvenz der Vienna-Life aufgrund hoher Schadensersatzforderungen in Deutschland, Österreich und Liechtenstein

In diesem Zusammenhang warnt die EAS auch vor einer möglichen Insolvenz der Vienna-Life Versicherung. Grund dafür: Die Kosten aus den anhängigen Verfahren in Österreich, Deutschland und Liechtenstein gegen die Vienna-Life Versicherung können kaum von dem Liechtensteiner Versicherer gedeckt werden.

Doch trotz möglicher Insolvenz empfiehlt die EAS den Geschädigten ihre Ansprüche geltend zu machen. Denn bei erfolgreicher Rückforderung erhalten Betroffene neben der Rückzahlung der ursprünglich einbezahlten Prämien rund 5 Prozent Zinsen.

Falls auch Sie zu den geschädigten Vienna-Life-Anlegern gehören, wenden Sie sich an uns! Wir beraten Sie kostenlos!

Kontakt:

Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (www.schadenshilfe.com)
office@schadenshilfe.com
+423 377 1700

EAS zur Franken-Krise: Durch die aktuelle Aufhebung des Euro-Mindestkurses von 1,20 Franken müssen Franken-Kreditnehmer mit hohen Währungsverlusten rechnen. Für die rund 220.000 Franken-Kreditnehmer in Österreich bedeutet das nun, dass ihre Franken-Kredite auf einen Schlag massiv teurer wurden, was wiederum erhebliche Auswirkungen auf die weitere finanzielle Situation der Betroffenen hat.

Die EAS beschäftigt sich schon seit Jahren mit den Risiken von Fremdwährungskrediten und kennt mögliche Folgen. Nachbesicherungen durch Kreditgeber sind in solchen Fällen keine Seltenheit. „Kommen Betroffene den Forderungen der Kreditgeber nicht nach, werden in der Regel Umschuldungen in andere Währungen wie den Euro vorgenommen. Doch damit geraten Betroffene in einen Teufelskreis und zahlen im Endeffekt immer den Kursverlust“, warnt Manfred Rädler, Verwaltungsrat der EAS. Vor überstürzten, unüberlegten Handlungen rät die EAS daher ausdrücklich ab.

Chance auf Rechtsanspruch

Die EAS AG empfiehlt Betroffenen: „Franken-Kreditnehmer haben gute Chancen, Rechtsansprüche gegen Banken und Vermögensberater geltend zu machen. Sie sollten sich umgehend an entsprechende Beratungsstellen wie den VKI, unabhängige Finanzberater oder Prozessfinanzierer wenden. Mögliche Rechtsansprüche werden dann im Einzelfall geprüft. Da der Rechtsweg jedoch mit hohen Risiken verbunden ist, scheuen sich viele Betroffene davor, Ansprüche geltend zu machen. Prozesskostenfinanzierung bietet hier jedoch einen Ausweg. Mit Hilfe der Prozessfinanzierung erhält der Geschädigte die Chance, einen Anspruch ohne Kostenrisiko einzuklagen.“

OGH kommt betroffenen Kreditnehmern zur Hilfe

Der OGH kommt hier betroffenen Kreditnehmern zu Hilfe und stellt fest, dass Kreditnehmer zu wenig über die Wirkungsweisen und Risiken der Fremdwährungskredite und die langfristigen Folgen informiert werden. Banken und Vermögensberater erklären die Verträge oft unzureichend oder gar einseitig.
Generell fordert die EAS verständlichere Kredit-Angebotsblätter, die ausreichend über negative Folgen informieren, sowie fundierte Informationen über die Tilgungsträger. Das soll Transparenz hinsichtlich möglicher Chancen, aber vor allem über mögliche Risiken und langfristige Folgen schaffen.

EAS warnt: Fortuna Lebens-Versicherungs AG vor der Pleite?

03.11.2014 – Die Fortuna Lebens-Versicherungs AG, ein Tochterunternehmen des Generali-Konzerns, steht bereits seit Längerem im Verdacht, ihren Kunden untaugliche Anlageprodukte empfohlen zu haben. Konkret handelt es sich dabei um fondsgebundene Lebensversicherungen, welche aufgrund exorbitanter Gebühren- und Provisionsbelastung von vornherein nicht geeignet waren, einen Gewinn zu erwirtschaften. Zurzeit sind Verfahren gegen die Liechtensteiner Versicherung wegen Verstoßes gegen sachgemäße Aufklärungspflichten anhängig. Zur Finanzierung der Verfahrenskosten gegen die Fortuna Lebens-Versicherung haben geschädigte Anleger den Liechtensteiner Prozesskostenfinanzierer, die Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS), beauftragt und Schadensersatzansprüche gestellt.

Nun warnt die EAS AG vor einer möglichen Insolvenz der Liechtensteiner Versicherung. Denn nach Auskunft des Anwalts der Liechtensteiner Versicherungsanstalt wird diese in noch unbestimmter Zeit Konkurs anmelden. Sein Vorwurf gegen das Mutterunternehmen: Die Generali Versicherung lässt ihre Tochtergesellschaft sprichwörtlich „pleitegehen“. Daher rät die EAS auch vor neuen Vertragsabschlüssen bei der Fortuna Lebens-Versicherung ab.

EAS empfiehlt: Trotz möglicher Insolvenz Ansprüche geltend machen

Doch trotz möglicher Insolvenz empfiehlt die EAS den Geschädigten, ihre Ansprüche geltend zu machen. Je eher der Schadensersatzanspruch eingebracht wird, desto bessere Chancen hat der Geschädigte, seine Ansprüche durchzusetzen. Die Beweislast, dass eine entsprechende Aufklärung über die Risiken des Anlageproduktes stattgefunden hat, ist von der Versicherung zu erbringen. Selbst im Falle einer Insolvenz erhalten die Geschädigten einen Teil ihrer Einzahlungen zurück.

Über die „Erste Allgemeine Schadenshilfe AG“

Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) wurde 2005 als Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, in Liechtenstein gegründet. Mehr Informationen unter https://www.schadenshilfe.com/

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Gutachten bestätigt: Fondsgebundene Lebensversicherungen der Vienna-Life Versicherung bergen höchstes Risiko und sind als sichere Anlage untauglich

25.10.2014 – Die Vienna-Life Versicherung, ein Tochterunternehmen der Vienna Insurance Group, steht bereits seit Längerem im Verdacht, Anlegern fondsgebundene Lebensversicherungen ohne sachgemäße Aufklärung über mögliche Risiken verkauft zu haben. Anleger erleiden häufig hohe Kapitalverluste aufgrund von mangelhafter Beratung. Die Verluste sind auf die kaskadenartige Kostenstruktur zurückzuführen. Ein Gutachten bestätigt, dass die fondsgebundenen Lebensversicherungen mit Veranlagung in die „Swiss Select Garantie“ und in das Produkt „Amadeus Genesis“ der Vienna-Life Versicherung als sichere Anlagen untauglich sind.

Der Liechtensteiner Prozesskostenfinanzierer, die Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS), verhilft geschädigten Kapitalanlegern zu ihrem Recht. Die EAS finanziert zurzeit zahlreiche in Liechtenstein und Österreich anhängige Verfahren gegen die Vienna-Life Versicherung. Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl führt erfolgreich die Verfahren und setzt sich für die Anleger ein. In einem vor dem Landesgericht Feldkirch anhängigen Verfahren wird zwei Versicherungsmaklern falsche bzw. schlechte Beratung in Zusammenhang mit dem Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung der Vienna-Life Versicherung vorgeworfen. Die Geschädigten fordern Schadensersatz.

Höchste Risikoklasse und „ungeeignet, jemals positiven Ertrag zu erzielen“

Das Anlageprodukt wird von einem im Verfahren bestellten Gutachter als ungeeignet bewertet. Das Gutachten stuft das Gesamtmodell, das sich aus Versicherung, Anlage und Kredit zusammensetzt, in die höchste Risikoklasse ein. Außerdem wird bestätigt, dass Anleger die fehlende Eignung des Gesamtmodells ohne spezielle Modellrechnung nahezu unmöglich hätten erkennen können.

„Um mit dem Anlageprodukt einen Gewinn zu erzielen, wäre in den ersten fünf Veranlagungsjahren ein jährlicher Anlageerfolg von mindestens 16,5 Prozent notwendig gewesen. Nur so wäre eine mögliche Nachschussverpflichtung wegen Unterdeckung vermeidbar gewesen. Ab dem sechsten Jahr wären ebenfalls mindestens 14,5 Prozent pro Jahr zu erzielen gewesen. Nach unseren Schätzungen entstand so ein Gesamtschaden zwischen 15 und 20 Millionen Euro für die Anleger“, skizziert Manfred Rädler, Verwaltungsrat der EAS, die Untauglichkeit des Anlageprodukts.

Auch in Liechtenstein Etappensieg gegen Vienna-Life Versicherung

Laut dem Beschluss vom 13. August 2014 wurde das angefochtene Urteil des Fürstlichen Landesgerichts vom 25. Juni 2013 durch das Fürstliche Obergericht aufgehoben. Das erstinstanzliche Urteil, welches sich gegen den Schadensersatzanspruch in Höhe von rund 188.000 Euro aussprach, wurde mit der Begründung aufgehoben, dass kein Gutachten eingeholt wurde. Das Obergericht hat ausgeführt, dass wenn eine 50 prozentige Rendite pro Jahr vor Kosten erzielt hätte werden müssen, um eine Zielrendite von acht bis 12 Prozent pro Jahr zu erzielen, so gewinne das klägerische Vorbringen in Richtung Arglist an Bedeutung und wäre eine deliktische Haftung der Beklagten gegeben.

Nun wird geprüft, ob beim Vertrieb der fondsgebundenen Lebensversicherung Arglist vorliegt. Die Chancen der Anleger, zu ihrem Recht zu kommen, steigen damit erheblich.

Über die „Erste Allgemeine Schadenshilfe AG“

Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) wurde 2005 als Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, in Liechtenstein gegründet. Mehr Informationen unter https://www.schadenshilfe.com/

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EAS rät zur Vorsicht bei Anlageprodukt der PrismaLife Versicherung

25.09.2014 – Der Liechtensteiner Prozesskostenfinanzierer, die Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS), finanziert zurzeit für mehrere Anleger Verfahren gegen Lebensversicherer in Liechtenstein. Die EAS beabsichtigt nunmehr auch ein Vorgehen gegen die PrismaLife. Diese steht seit Längerem im Verdacht, wissentlich untaugliche Anlageprodukte an ihre Kunden verkauft zu haben. Im Konkreten handelt es sich dabei um fondsgebundene Rentenversicherungen mit Kostenausgleichsvereinbarungen auf Basis einer monatlichen Teilzahlung mit einer Tilgungsdauer von 60 Monaten.

Das Produkt erweckt den Eindruck, dass neben den monatlichen Raten keine weiteren Kosten anfallen. Allerdings fallen zusätzlich die Versicherungssteuer, Verwaltungskosten des Fonds und weitere Kosten an, die bei Vertragsabschluss nicht offen gelegt wurden.

Zudem erleiden die Anleger aufgrund der kaskadenartige Kosten- und Gebührenstruktur mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Verlust, weshalb die EAS das Produkt von vornherein als untauglich für Anleger einstuft. Nach Berechnungen der EAS müsste das Anlageprodukt außerordentlich hohe Jahresrenditen erzielen, damit ein Gewinn erwirtschaftet werden kann. Dies ist jedoch aufgrund der momentanen Finanzmarktlage völlig unrealistisch.

Die EAS empfiehlt daher Anlegern der PrismaLife Versicherung, umgehend Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

Über die „Erste Allgemeine Schadenshilfe AG“

Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) wurde 2005 als Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, in Liechtenstein gegründet. Mehr Informationen unter https://www.schadenshilfe.com/

 

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Vienna-Life Versicherung – Rückzahlungen aus Kapitalverlust durch fondsgebundene Lebensversicherungen gefährdet

Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) warnt vor einer möglichen Insolvenz der Vienna-Life Versicherung. Grund dafür: Die Kosten aus den anhängigen Verfahren in Österreich, Deutschland und Liechtenstein gegen die Vienna-Life Versicherung können kaum von dem Unternehmen gedeckt werden.

07.07.2014 – Die Vienna-Life Versicherung, welche sich im Konglomerat der Wiener Städtischen befindet, steht bereits seit längerem im Verdacht, Anlegern fondsgebundene Lebensversicherungen, die aufgrund ihrer kaskadenartigen Kostenstruktur zwingend in Kapitalverlusten münden, ohne sachgemäße Aufklärung über mögliche Risiken empfohlen zu haben. Zurzeit sind zahlreiche Verfahren in Österreich, Deutschland und Liechtenstein gegen die Vienna-Life Versicherung anhängig.

Wurde den geschädigten Anlegern, die ihr Geld zurückfordern, noch vor kurzem gute Chancen für die Rückzahlung der Kapitalverluste aus den fondsgebundenen Lebensversicherungen eingeräumt, so warnt nun der Liechtensteiner Prozesskostenfinanzierer EAS vor einer möglichen Insolvenz der Versicherung, die aufgrund der hohen Prozess- und Rückzahlungskosten droht.

„Im Falle einer Insolvenz wären die Folgen für die Betroffenen immens“, erklärt Manfred Rädler, Verwaltungsrat der Ersten Allgemeinen Schadenshilfe AG: „Die geschädigten Anleger würden nur einen Bruchteil des gesamten Einzahlungsbetrag rückerstattet bekommen.“

In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Vogl wurde nun ein Antrag zur Prüfung der Solvabilität der Vienna-Life Lebensversicherung gestellt.

Trotz möglicher Insolvenz Ansprüche geltend machen

Doch trotz möglicher Insolvenz empfiehlt die EAS den Geschädigten ihre Ansprüche geltend zu machen. Der OGH des Fürstentums Liechtenstein hat bereits in zwei Urteilen für einen Schadensersatz zugunsten der Geschädigten ausgesprochen, sofern bei Vertragsabschluss keine ordnungsgemäße Aufklärung hinsichtlich der Risiken stattgefunden hat. Die Beweislast, dass eine entsprechende Belehrung stattgefunden hat, ist von der Versicherung zu erbringen. Bei erfolgreicher Rückforderung erhalten Betroffene neben der Rückzahlung der ursprünglich einbezahlten Prämien rund 5 Prozent Zinsen.

Über die „Erste Allgemeine Schadenshilfe AG“

Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) wurde 2005 als Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, in Liechtenstein gegründet. Mehr Informationen unter https://www.schadenshilfe.com/

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