Wenn der Streitwert 30.000 EURO oder mehr beträgt.
Die Prozesskostenfinanzierung ist eine juristische Finanzdienstleistung. Der Prozesskostenfinanzierer kommt für die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Rechtsansprüche auf.
Dabei wird jedoch nicht der Rechtsanspruch des Klägers an den Prozesskostenfinanzierer abgetreten, sondern es besteht lediglich die Disposition auf die Durchführung des Prozesses für den Kläger. Führt die Auseinandersetzung zu keinem positiven Ergebnis, trägt der Prozesskostenfinanzierer die Kosten des Verfahrens wie Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten und nicht der Kläger.
Warum Prozesskostenfinanzierung mit der EAS?
Die Verfolgung berechtigter Ansprüche kann mit Schwierigkeiten und vielen Risiken verbunden sein und jahrelang dauern. Das geht ins Geld. Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen.
Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Selbst wenn die Liquidität vorhanden ist, ist eine externe Prozesskostenfinanzierung häufig die bessere Wahl.
Als Spezialist für geschädigte Kapitalmarktanleger bietet die EAS professionelle Unterstützung in der Schadensregulierung und stellt Rechtssuchenden unabhängige und erfahrene Anwälte zur Verfügung. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten der EAS, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.
Wann ist Prozessfinanzierung möglich?
Wir finanzieren…
Fälle der EAS im Überblick
Derzeit finanziert die EAS die Durchsetzung von mehr als 100 Schadenersatz- und Rechtsschutzdeckungsansprüche gegen Banken und Versicherungen in der DACH-Region und Liechtenstein. Dabei beträgt die gesamte Schadenssumme rund 25-30 Millionen Euro. Auch in der Vergangenheit hat die EAS zahlreichen geschädigten Kapitalmarktanlegern zu ihrem Recht verholfen.
- Alpine-Anleihen: Die EAS finanziert in Kooperation mit der Poduschka Anwaltgesellschaft mbH für rund 60 Alpine-Anleger Klagen gegen die Raiffeisen-Gruppe, den Sparkassenverband, UniCredit Bank Austria, BAWAG und Volksbanken AG.
- CHF-Kredite: Die EAS unterstützt zahlreiche Fremdwährungskreditnehmer, die im Zuge der Franken-Krise Mitte Jänner 2015 durch die vertraglich geregelte Stop-Loss-Order einen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, und finanziert Prozesse gegen Banken.
- Vienna-Life Versicherung: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl vertritt rund 60 Geschädigte, die durch unzureichende Informationen über fondsgebundene Lebensversicherungen hohe Kapitalverluste erlitten haben. Die Schadenssumme hier beträgt rund 12 Millionen Euro.
- Österreichische Rechtsschutzversicherungen: Immer wieder sprechen österreichische Rechtsschutzversicherungen Deckungsablehnungen aus, obwohl eine Rechtsschutzdeckung aus Sicht der EAS bestünde. Die EAS vertritt daher rund 30 bis 40 Personen aufgrund abgelehnter Ansprüche gegen österreichische Rechtsschutzversicherungen.
- Österreichische Volksbanken AG (ÖVAG): Aufgrund hoher Verluste in den vergangenen Jahren sind bei der ÖVAG erhebliche Liquiditätsengpässe entstanden, die Prognosen zur Folge auch zahlreiche Anleger von ÖVAG-Finanzprodukte betreffen werden. Die Laufzeit der Papiere endet jedoch erst 2016. Zurzeit arbeitet die EAS daher an einem Musterprozess und vertritt rund 20 Personen.
- Individualprozesse: Die EAS betreut laufend Individualprozesse im Versicherungsvertragsrecht mit Brandschäden, Personenschäden und Unfallschäden.
- AMIS (Insolvenz 2015): Im Zuge der AMIS-Causa konnte die EAS rund 1.800 Fälle erfolgreich vergleichen.
- Münchmeyer Petersen Capital (MPC): Die EAS unterstützt rund 50 Geschädigte gegen die MPC, die aufgrund von hochriskanten Schiffsfonds (angebliche Beteiligungen an Containerschiffen und Tankern) und Immobilienfonds wirtschaftlichen Schaden erlitten haben.
- ISB Holding Anstalt/ISB Finanz- & Versicherungsmakler: Nach der Konkurseröffnung im September 2009 erlitten zahlreiche Anleger erhebliche finanzielle Schäden. Die EAS konnte rund 200 Betroffenen helfen.