AUFTRAGSBEDINGUNGEN /
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Erste Allgemeine Schadenshilfe AG

  1. Geltungsvereinbarung
    1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte die im Zuge einer bestehenden Vereinbarung der Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (im folgenden auch EAS) mit dem Antragsteller (im folgenden auch Ast) vorgenommen werden.
    2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts Abweichendes geregelt wird.
  2. Prozessfinanzierung
    1. Die EAS ist in professioneller Weise bei der Unterstützung von Geschädigten bzw. Geschädigtengemeinschaften tätig.
    2. In diesem Zusammenhang trägt die EAS insbesondere die Kosten für folgende Leistungen durch Dritte:
      – Sichtung der Unterlagen
      – Auslotung der Prozessaussichten
      – Beauftragung von Rechtsanwälten sowie Sachverständigen
      – Support der beauftragten Anwälte mit entsprechendem Know-how
      – Übernahme sämtlicher Kosten, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten, des Prozesskostenrisikos und sonstiger Honorare, sowohl im vorprozessualen, als auch im Prozessstadium unter der Voraussetzung, dass die EAS der Kostentragung und der Beauftragung von Anwälten bzw. sonstigen Dritten (Sachverständige etc.) schriftlich zugestimmt hat.
    3. Der Antragsteller hat der EAS auf Verlangen eine schriftliche Erfolgsbeteiligungsvereinbarung zu unterfertigen. Ein Vertragsverhältnis kommt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – erst nach schriftlicher Unterfertigung der Erfolgsvereinbarung zustande. Vor Eintritt dieser Umstände trifft die EAS keine Handlungs- oder Prüfpflicht.
  3. Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs
    1. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
      Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
    2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Erste Allgemeine Schadenshilfe AG, Registernummer: FL-0002.185.047-0, Vorarlbergstraße 37, FL-9486 Schaanwald, Fürstentum Liechtenstein, t: +423 377 1700, f: +423 377 1709, office@schadenshilfe.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
      Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
    3. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
    4. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
  4. Grundsätze der Vertretung
    Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass künftig die Dispositionsbefugnis über den Anspruch sowie das Weisungsrecht gegenüber dem beauftragten Anwalt ausschließlich der EAS zusteht. Vor Abschluss von Vergleichen wird die EAS jedoch nach Tunlichkeit das Einvernehmen mit Antragsteller herstellen. Bei Meinungsdifferenzen gilt jedoch die Entscheidung der EAS.
  5. Informations- und Mitwirkungspflicht des Ast
    1. Der Antragsteller ist verpflichtet, über Weisung der EAS alles daran zu setzen, dass Verfahrenshilfe bewilligt wird.
    2. Der Antragsteller versichert, sämtliche Angaben, welche gegenüber dem Rechtsanwalt getätigt wurden, vollständig und wahrheitsgemäß gemacht, sowie nichts verschwiegen zu haben. An der Forderung stehen Dritten keine Rechte zu (Verpfändung, Abtretung, Vinkulierung).
  6. Honorar
    1. Für die Leistungen der EAS wird ein Erfolgshonorar vereinbart. Dieses wird im Einzelfall individuell vereinbart.
    2. Das Erfolgshonorar bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen (juristischen) Personen, gewidmet auf Hauptsache samt Zinsen, hereingebracht werden kann.
    3. Mit der vorstehenden Vereinbarung ist das Entgelt der EAS abschließend geregelt.
  7. Rechtsschutzdeckung
    Bei Bestehen einer aufrechten Rechtschutzversicherung setzt die Zahlungsverpflichtung erst nach Verbrauch der Deckungssumme ein.
  8. Sonstige Vergütung
    Für administrative Leistungen der EAS kann eine Verwaltungsgebühr, welche im Einzelfall individuell auszuhandeln ist, vereinbart werden. Dies für Kosten, welche aus und im Zusammenhang mit der Übernahme und Abwicklung der Prozessfinanzierung durch die EAS entstehen.
  9. Vertraulichkeit
    1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Abschluss und Inhalt dieser Vereinbarung sowie damit im Zusammenhang stehende Umstände streng vertraulich zu behandeln und Dritte darüber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners zu unterrichten.
  10. Beendigung der Vereinbarung
    1. Die ordentliche Kündigung dieser Vereinbarung ist von beiden Seiten ohne wichtigen Grund ausgeschlossen.
    2. Dies bedeutet, dass das vereinbarte Erfolgshonorar jedenfalls gilt.
  11. Rechtswahl und Gerichtsstand
    1. Soweit es zulässigerweise vereinbart ist, gilt liechtensteinisches Recht ohne Verweisungsnormen
    2. Gerichtsstand ist das für den Wohnsitz des Antragstellers zuständige Gericht.
  12. Schlussbestimmungen
    1. Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
    2. Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieses Vertragsverhältnisses, lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende Regelung zu ersetzen.
  13. Muster-Widerrufsformular
    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

    An die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG, Registernummer: FL-0002.185.047-0, Vorarlbergstraße 37, FL-9486 Schaanwald, Fürstentum Liechtenstein, t: +423 377 1700, f: +423 377 1709, office@schadenshilfe.com:

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der beauftragen Dienstleistung:
    Beauftragt am ……………………………………….
    Ihr Name ……………………………………….
    Ihre Anschrift ……………………………………….
    Ihre Unterschrift ……………………………………….
    (nur bei Mitteilung auf Papier)
    Datum ……………………………………….
    (ft, ste 1187/09, KII 11.05.2015)