Franken-Krise: EAS informiert über Fremdwährungs-, Tilgungsträger- und Endfälligkeitslüge
Seit 2000 finanzierten sich viele Österreicher und Österreicherinnen, darunter auch vielleicht Sie, ihre Träume vom Eigenheim mit mutmaßlich „innovativen“ Finanzprodukten, darunter auch Fremdwährungskredite (hier besonders beliebt CHF-Kredite). Banken und Vermögensberater machten diese Finanzierungsformen den Kreditnehmern besonders schmackhaft, indem sie vor allem die Chancen solcher Finanzierungen hervorhoben und meist nur unzureichend über mögliche Risiken dieser hochspekulativen Finanzierungsformen informierten.
Doch schon seit Jahren haben Arbeiterkammern, Konsumentenschützer und Anwälte vor solchen risikoreichen Finanzierungen gewarnt. Auch die EAS beschäftigt sich schon seit Jahren mit den Risiken von Fremdwährungskrediten und deckte die Lügen, die oft hinter diesen vermeintlich lukrativen Finanzierungsformen stecken, auf:
Die Lügen im Überblick:
- Banken, Versicherungsvertreter, Finanzierungsberater, „3-buchstabige“ Finanzdienstleister haben den Kunden suggeriert, dass sich der Frankenkurs in den nächsten Jahren auf dem gleichen Niveau bewegen wird und der Kunde wesentlich weniger Zinsen als in Euro zahlen muss.
Verschwiegen wurde, dass der Franken gegenüber dem Euro in den letzten 30 Jahren ständig aufwertete und dies wohl auch in Zukunft so sein wird. Verschwiegen wurde weiters, dass sich die Zinssätze für CHF-Darlehen und Euro-Darlehen zukünftig angleichen könnten. - Als Tilgungsträger wurden Lebensversicherungen abgeschlossen. Hierbei wurde suggeriert, dass die Einzahlungen in die Lebensversicherung und die Gewinne ausreichen, um das endfällige Darlehen, etwa nach 25 Jahren abzudecken.
Hier wurde verschwiegen, dass eine Fondsgebundene Lebensversicherung praktisch nie irgendwelche Gewinne erzielen kann.
Die Ursache liegt darin, dass bei Fondsgebundenen Lebensversicherungen eine sogenannte kaskadenartige Kostenstruktur dahinterliegt. Selbst wenn die Fonds, in welche investiert wird, noch so viel Rendite abwerfen, bleibt für den Versicherungsnehmer nichts übrig. Insbesondere muss der Fonds (25 Jahre lang) vor Kosten zwischen 15 % und 20 % abwerfen, damit für den Kunden eine bescheidene Rendite, etwa in Höhe der Inflation, übrig bleibt.
Auch das Wochenmagazin FORMAT berichtet über dieses Problem im Zusammenhang mit CHF-Krediten – lesen Sie mehr unter www.format.at. - Verschwiegen wurde darüber hinaus, dass dann, wenn eine Finanzkrise eintritt, die Fonds zusammenkrachen, der Schweizer Franken aber tendenziell an Wert gewinnt.
Tausende von Kunden stehen jetzt vor dem Problem, dass sie auf mehr Schulden, als ursprünglich aufgenommen, sitzen. Dies obwohl sie schon etliche Jahre ihre Raten bezahlt haben.
Was können Sie als Betroffener nun tun?
- Rücktritt von der Lebensversicherung
In erster Linie besteht die Möglichkeit von Ihrer Lebensversicherung zurückzutreten, falls die Belehrung, wie meist, nicht ordentlich erfolgte. Sie bekommen dann das einbezahlte Geld mit 4 % Zinsen abzgl. Risikoprämie zurück. Dies ist wesentlich mehr, als der Rückkaufswert der Versicherung! Erfahren Sie hier mehr über den unbegrenzten Rücktritt von Lebensversicherungen - Machen Sie Ihr Recht geltend!
Es existieren schon einige Urteile, in welchen sowohl Banken und Versicherungen, als auch Finanzberater zur Haftung herangezogen wurden.
Derzeit werden einige Prozesse geführt. Für geschädigte Fremdwährungskreditnehmer empfiehlt es sich, sich diesen Prozessen anzuschließen. Je mehr Personen sich beteiligen, desto höher ist die Chance, einen tragfähigen Vergleich mit Versicherungen, Banken und Finanzdienstleistern abzuschließen!
Für eine kostenlose Beratung stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter +423 377 1700 oder per Mail office@schadenshilfe.com zur Verfügung!
Über die „Erste Allgemeine Schadenshilfe AG“
Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) wurde 2005 als Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, in Liechtenstein gegründet. Mehr Informationen unter https://www.schadenshilfe.com/
Rückfragehinweis
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