Österreichische Banken haften Alpine-Anlegern

Haftungsgrundlage: Dreifachrolle der österreichischen Banken

Der Alpine-Konzern wurde von den „Big Five“ der österreichischen Bankenlandschaft (Raiffeisen-Gruppe, Sparkassenverband, UniCredit Bank Austria, BAWAG und Volksbanken) als kreditgebende Institute finanziert (Rolle 1).

Im Jahr 2009 erfolgte sodann offenbar bei den gerade genannten Bankinstituten ein Umdenken: Es gibt sehr starke Anhaltspunkte dafür, dass die Banken das Kreditrisiko nicht mehr (allein) tragen, sondern dieses mit ihren Kunden teilen wollten.

In Umsetzung dieser Idee, wurden die Alpine-Anleihen 2010, 2011 und 2012 mit einem Gesamtvolumen von EUR 290 Mio. aufgelegt, die „Big Five“ begleiteten diese Emission (Rolle 2) und versuchten gleichzeitig, die Anleihen an ihre Kunden weiterzuverkaufen (Rolle 3).

Es liegt daher nahe, dass absolut ungenügend über das den Banken bekannte Ausfallsrisiko aufgeklärt wurde, weshalb viele Österreicher die Alpine-Anleihen erworben haben. Bei diesen handelt es sich sowohl um Kleinanleger als auch Privatstiftungen und große institutionelle Anleger.

Die Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH hat bereits für ca. 60 Betroffene Klagen gegen Banken eingebracht und steht Ihnen, sofern Ihr Schaden EUR 40.000,00 übersteigt, gemeinsam mit dem Liechtensteiner Prozesskostenfinanzierer Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (kurz: EAS) für die Einbringung von Einzelklagen gegen eine der oben genannten Banken (je nach Kaufzeitpunkt) zur Verfügung.

Aufgrund der bisher vorliegenden Gutachten bestehen gute Aussichten, dass auch der vom Gericht bestellte Gutachter zur Ansicht gelangt, dass eine Haftung der „Big Five“ für die Schäden ihrer Kunden im Zusammenhang mit dem Kauf von Alpine-Anleihen gegeben ist.

Sollten Sie zu den Geschädigten der Alpine-Anleihen gehören, so stehen wir Ihnen für ein kostenloses Beratungsgespräch jederzeit zur Verfügung. Für eine Terminvereinbarung können Sie uns telefonisch unter +423 377 1700 oder per Mail office@schadenshilfe.com erreichen.