Betretungsverbot vs. Betriebsschließung: ACHTUNG Allianz-Versicherungskunden!

Wie in unserem letzten Blogbeitrag erläutert, liegt zwischenzeitlich das OGH Urteil für behördlich geschlossene Hotel- und Gastronomiebetriebe im Zuge der Corona-Pandemie vor:

Der OGH unterscheidet zwischen einer Betriebsschließung nach dem Epidemie-Gesetz und einem Betretungsverbot nach der Corona-Gesetzgebung. 

Allianz-Kunden aufgepasst

Nachdem die von der EAS beauftragten Anwälte die zahlreichen Versicherungsbedingungen aller relevanten Anbieter im Detail ausgewertet haben, ist dabei ein Unternehmen ganz besonders aus der Reihe gefallen. 

Bei der Allianz Versicherung sind die Versicherungsbedingungen anders ausgestaltet wie bei allen anderen! Warum?
Die geltenden Vertragsbedingungen der Allianz sehen keine Tageshöchstentschädigung vor!

Und das bedeutet:

Lassen Sie sich beraten

Für Versicherungsnehmer der Allianz Elementar Versicherungs-AG ist daher besondere Vorsicht geboten. 

Sie sind sich nicht sicher, was Ihnen aufgrund der Schließung Ihres Hotels und Gastronomiebetriebes zusteht? Lassen Sie sich von den verklausulierten Formulierungen Ihres Versicherungsvertrages nicht aufs Glatteis führen!

Kontaktieren Sie uns jetzt! Wir reden Klartext mit Ihnen!

Die Anwälte der EAS verhelfen betroffenen Hoteliers und Gastronomen zu ihrem Recht. Die von uns beauftragten Rechtsanwälte agieren zu 100% unabhängig von Versicherungen und können so das Maximum für die Geschädigten herausholen.

Wir stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung unter:
office@schadenshilfe.com