Erneute Offensive gegen illegale Online-Casinos

EAS hat bereits über 500 Geschädigte erfolgreich vertreten und maximale Entschädigungszahlungen herausgeholt. Geschädigte sollen sich JETZT melden!

Geschlossene Casinos, fehlender sozialer Kontakt oder Einkommensausfälle ziehen Personen aktuell vermehrt in die Online-Glücksspiel-Falle. Jährlich werden in Österreich rund 150 Mio. Euro bei Online-Glücksspielen verzockt. Die Gefahr bei illegalen Online-Glücksspielen lauert bei den nicht vorhandenen Limits der Spieleinsätze. So geht es äußerst schnell, dass Spieler in kurzer Zeit große Beträge verlieren.

Haben Sie Geld mit Online-Glücksspiel verloren? Gehen Sie JETZT gegen die Online-Casinos vor!

Die Experten der EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe wissen dank langjähriger Erfahrung genau, wie Ansprüche gegen die jeweiligen Casino-Anbieter erfolgreich geltend gemacht werden. In den letzten zwei Jahren haben wir über 500 Verfahren erfolgreich gegen Online-Casino Betreiber geführt und mit Urteilen oder Vergleichen abgeschlossen. Mit unserer Erfahrung, dem Know-how und der finanziellen Stärke holen wir nun für weitere Geschädigte die größtmöglichen Entschädigungen in der Konfrontation mit Online-Casinos heraus.

Gehen Sie kein Risiko ein und setzen Sie auf den besten Anbieter am Markt

Unsere Experten und die von uns beauftragten spezialisierten Anwälte läuten nun die zweite Runde im Kampf gegen illegale Online-Casinos ein. Die Türen der EAS sind für Geschädigte damit wieder geöffnet. Weitere Geschädigte werden ab sofort wieder bis zum Erreichen einer Streitwertgrenze von 10 Mio. Euro, nach dem Prinzip „first come-first serve“ aufgenommen. Sollten Sie persönlich betroffen sein, so ist die EAS die beste Ansprechstelle mit dem nötigen Know-how für Ihren erlittenen Schaden. 

Damit der Prozess kein weiteres Glücksspiel für Sie wird, tragen Sie keine Kosten.

Kommen Sie jetzt als Geschädigter auf uns zu, bevor Ihre Ansprüche verfallen. Die von uns beauftragten Rechtsanwälte holen das Maximum für Sie heraus. Nur im Erfolgsfall erhält die EAS für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Beteiligungsquote in Höhe von 35%. „Warum wir Ihnen die besten Konditionen am Markt bieten können? Weil wir aufgrund der zahlreichen Verfahren, die wir bereits geführt haben wissen, wie wir gerichtlich am besten und effizientesten gegen die Online-Casino-Anbieter vorgehen müssen“, erklärt Rädler das „Rundum Sorglos Paket“ der EAS.

Für Sie als Geschädigter bedeutet das:

Sie tragen absolut kein Risiko und haben gleichzeitig maximale Chancen, dass die von der EAS beauftragten Anwälte Ihnen doch noch zu ihrem verspielten Geld verhelfen.

Melden Sie sich als Geschädigter JETZT bei uns!
www.office@schadenshilfe.com oder unter +42 3 377 1700

Klagen können rückwirkend für Verluste bis 1.1.2000 eingereicht werden. Folgende Bedingungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Die Verluste wurden bei einem Anbieter ohne österreichische Glücksspiel-Lizenz (trifft auf alle Online-Casinos bis auf win2day zu) erlitten.
  • Der Nettoverlust (gesamte Verlustsumme unter Einberechnung aller Verluste und Gewinne) beträgt mindestens 20.000 Euro bei einem Anbieter.
  • Die Verluste wurden bei Online-Glücksspiel (beinhaltet auch Online-Poker, aber keine Sportwetten) erlitten.

Um Ihren Fall eingehend zu prüfen, veranschlagt die EAS eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 90 Euro. Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie unter office@schadenshilfe.com oder telefonisch unter +42 3 377 1700 Kontakt mit unseren Experten auf.

Eindeutige Rechtslage

Die Rechtslage ist in Österreich eindeutig, alle Verträge mit Online-Casinos, die über keine Konzession verfügen, sind nach der Rechtsprechung ungültig und daher unwirksam. Auf dieser Basis eines solchen nichtigen Glücksspielvertrages können die Verluste zurückgefordert werden. Ausschließlich Casinos Austria und ihre Online-Plattform win2day haben in Österreich eine gültige Glücksspielkonzession. Aktuelle Nachrichten rund um den Entwurf des 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrags können Sie auf dieser Webseite nachlesen: https://gluecksspielstaatsvertrag.org