APA OTS – Rücktritt Lebensversicherungen – Großer Widerstand und Verzögerungen

Tausende Geschädigte und Versicherungen versuchen alles, um nicht zahlen zu müssen

Feldkirch (OTS) – Die EAS, Erste Allgemeine Schadenshilfe AG, betreut über 1.200 Geschädigte fondsgebundener Lebensversicherungen. 1.200 falsch beratene oder gar nicht belehrte Kunden gegen eine Handvoll Versicherungen – und diese versuchen alles, um nicht zahlen zu müssen.

Umfangreiche Gutachten belegen, dass bei keiner oder nur einer mangelhaften Belehrung des Versicherungskunden, das Rücktrittsrecht sehr wohl in Kraft treten kann – basierend auf Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes, Versicherungsvertragsgesetzes und des Konsumentenschutzgesetztes. „Versicherungen haben meist ihre rechtlichen Verpflichtungen nicht zur Gänze erfüllt. Selbst aber bei formal richtiger Belehrung, kommt es auf den Zeitpunkt der Belehrung an. Außerdem darf diese nicht einfach im Kleingedruckten verschwinden“, erklärt Dr. Hans-Jörg Vogl, langjähriger Rechtsanwalt und Versicherungsexperte.

Rücktritt: Österreichische Rechtslage noch unklar
Aus Erfahrung im Rechtsstreit gegen Lebensversicherungen muss laut EAS damit gerechnet werden, dass die Aufarbeitung, welche Schäden nach österreichischer Rechtslage im Falle eines Rücktrittes geltend gemacht werden können, noch lange andauern wird. Hier gibt es viele unterschiedliche Rechtsmeinungen, obwohl in Deutschland vom BGH und in Liechtenstein vom OGH schon viele positive Entscheidungen zugunsten der Geschädigten vorliegen.

Prozesse können so – insbesondere, wenn von den Versicherungen alles versucht wird, Entscheidungen zu verhindern – bis zu einer Viertelmillion Euro kosten und bis zu 10 Jahre dauern. Damit Geschädigte hier überhaupt noch eine Chance haben, steht die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG mit ihrer Prozesskostenfinanzierung und kompetenten Rechtsberatung und -vertretung zur Seite.

Versicherungen ziehen Prozesse in die Länge und hoffen so auf Prozessabbruch
In vielen EAS-Verfahren steht der Prozess noch am Anfang. „Die Versicherungen machen es den Geschädigten natürlich so schwer wie möglich – oft weigern sich Versicherungen, Unterlagen herauszugeben oder sie behaupten, über keine Unterlagen mehr zu verfügen. Daher muss der Erhalt der Unterlagen oft erst gerichtlich eingefordert werden“, berichtet EAS-Vorstand Manfred Rädler.

„Dieser Unwille zu einem Vergleich führt dazu, dass wir trotz drei Jahrzehnten Erfahrung keinen seriösen Zeitpunkt angeben können, wann diese Auseinandersetzungen mit den Versicherungen abgeschlossen sein werden. Jegliche solche voreiligen Versprechen sind besonders kritisch zu begutachten“, ergänzt Rädler.

Durch die komplette Prozesskostenfinanzierung und ein Honorar nur im Erfolgsfall, gehen Geschädigte von Versicherungen nicht nur keinerlei finanzielles Risiko ein, sondern erhalten die nötige Unterstützung, um gegen die großen Versicherungen eine realistische Chance zu haben – unter www.geldkämpfer.com können sich Geschädigte von den erfahrenen Rechtsanwälten der EAS kostenlos beraten lassen und sich den aktuellen Klagen auch anschließen.