Frühjahrs – Update: Fondsgebundene Lebensversicherungen

Über 1.200 Geschädigte betreut die Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS) nun schon seit mehreren Monaten. Die Versicherungen versuchen alles, um nicht zahlen zu müssen, die EAS setzt sich intensiv für die Geschädigten ein: Und es geht geht es voran. Über die Fortschritte gibt es hier nun ein Update:

Umfangreiche Gutachten haben gezeigt, dass bei keiner oder nur einer mangelhaften Belehrung das Rücktrittsrecht – basierend auf Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes, Konsumentenschutzgesetztes und des Kapitalmarktgesetzes – sehr wohl in Kraft treten kann.

„Versicherungen haben ihre rechtlichen Verpflichtungen nicht zur Gänze erfüllt. Selbst aber bei formal richtiger Belehrung kommt es auf den Zeitpunkt der Belehrung an. Außerdem darf die Belehrung nicht einfach im Kleingedruckten verschwinden“, erklärt Dr. Hans-Jörg Vogl, langjähriger Rechtsanwalt und Versicherungsexperte.

Rücktritt: Österreichische Rechtslage noch unklar

Aus Erfahrung im Kampf gegen Lebensversicherungen muss damit gerechnet werden, dass die Aufarbeitung der Problematik, was nach österreichischer Rechtslage im Falle eines Rücktrittes gefordert werden kann, noch lange andauern wird. Hier gibt es viele unterschiedliche Meinungen, obwohl es in Deutschland vom BGH und in Liechtenstein vom OGH schon meist positive Entscheidungen gibt.

Prozesse können so, insbesondere wenn von Versicherungen alles Mögliche und Unmögliche eingewendet wird, bis zu einer Viertelmillion Euro kosten und bis zu 10 Jahre dauern. Die EAS mit ihrer Prozesskostenfinanzierung und kompetenten Rechtsberatung und -vertretung steht dabei den Geschädigten ständig bei.

Versicherungen ziehen in die Länge, wie sie nur können

In vielen EAS-Verfahren steht der Prozess noch am Anfang. Die Versicherungen machen es der EAS und den Geschädigten natürlich nicht leicht – oft weigern sich Versicherungen Unterlagen herauszugeben oder sie behaupten über keine Unterlagen mehr zu verfügen. Daher muss der Erhalt der Unterlagen oft erst gerichtlich eingefordert werden.

Dieser Unwille zu einem Vergleich, der Wille sich bis zum bitteren Ende zu wehren, bevor gezahlt werden muss, führt dazu, dass die EAS trotz drei Jahrzehnten Erfahrung keinen seriösen Zeitpunkt angeben kann, wann diese Auseinandersetzungen mit Versicherungen abgeschlossen sein könnten. Jegliche solche voreiligen Versprechen sind besonders kritisch zu begutachten. Die EAS kämpft stetig für die Anliegen ihrer Geschädigten und hält sie auch in den nächsten Monaten auf dem neuesten Stand.

Wenn auch Sie Geschädigter einer Versicherung sind, dann holen Sie sich professionelle Unterstützung und melden Sie sich bei uns – viele sind stärker als einzelne! Wir prüfen Ihren Fall, die Anwälte der EAS beraten Sie persönlich, individuell und kostenlos.