Sommer – Update: Fondsgebundene Lebensversicherungen

In der Angelegenheit „Anfechtung – Rücktritt – Lebensversicherung“ gestatten wir uns, Sie wie bereits angekündigt wieder zu informieren.

Wir dürfen Sie informieren, dass wir zwischenzeitlich mehr als hundert Klagen in der obigen Angelegenheit einbringen haben lassen. Diese mehr als hundert Klagen stellen nur einen geringen Bruchteil der gesamten Fälle, welche wir derzeit bearbeiten, dar.

In sämtlichen bearbeiteten Fällen haben wir die Forderungen unseren Mandanten fällig stellen lassen. Durch ein Zuwarten in einzelnen Fällen erleiden unsere Mandanten keinen Schaden.

Wie wir bereits schon des Öfteren mitgeteilt haben, gehen wir – im Gegensatz zu anderen Mitbewerbern – gegen die Versicherungen mit dem Argument der Arglist vor.

Die Versicherungen haben in ihren Prospekten Versprechungen getätigt, wobei ihnen klar war, dass diese Versprechungen nie eintreten werden. Wie bereits mitgeteilt, ist der sogenannte „Abrieb“ bei fondgebundenen Lebensversicherungen dermaßen groß, dass für den Kunden auch im besten Fall, keine nennenswerte Rendite herauskommen kann.

Obwohl immer Gegenteiliges beteuert wird, haben wir in den Fällen, welche uns vorliegen, keine Versicherung entdecken können, welche mehr auszahlt, als einbezahlt wurde. Im Gegenteil: Der Auszahlungswert liegt im Regelfall etwa bei 15% unter den Einzahlungen.

Wir gehen davon aus, dass die Versicherer 4-6% Zinsen von den Einzahlungen zahlen müssen. Dies, weil sie frivole Versprechungen abgegeben haben. Uns liegen Entscheidungen vor, dass die Versicherungen in solchen Fällen das zahlen müssen, was sie versprochen haben. Dies deshalb, weil sie ja wussten, dass es hohle Versprechungen sind.

Erwartungsgemäß legen sich sowohl Rechtsschutzversicherer aber auch Lebensversicherungen quer. Schreiben werden entweder gar nicht, hinhaltend oder negativ beantwortet.

Wir haben daher sehr viele Klagen, gerichtet auf Herausgabe der Versicherungsunterlagen einbringen lassen.
Weiters haben wir sehr viele Klagen, gerichtet auf Zahlung der Entschädigung einbringen lassen.

Erfreulicherweise lenken einige Versicherungen zwischenzeitlich ein.

Bis zum Vorliegen einer oberstgerichtlichen Entscheidung wird man jedoch nur schwer Prognosen geben könne, wie die Fälle ausgehen.

Festhalten möchten wir jedoch, dass für unsere Kunden und Mandanten keinerlei Nachteile bestehen. Wir als Prozessfinanzierer übernehmen sämtliche Kosten.

Immer wieder werden wir angefragt, wie lange denn diese Auseinandersetzungen noch dauern können. Diese Frage kann seriös nicht beantwortet werden.

Wenn Vergleiche abgeschlossen werden, ist davon auszugehen, dass die Erledigung kurzfristig, das heißt spätestens in einem halben Jahr erfolgen kann.

Wenn keine Vergleiche abgeschlossen werden, ist damit zu rechnen, dass die Versicherungen jedenfalls alle Instanzen ausnutzen. Hierzu gehört auch, dass die Fälle vom OGH (Oberster Gerichtshof) dem EUGH (Europäischer Gerichthof) vorgelegt werden.

Wir haben schon erlebt, dass Auseinandersetzungen vergleichbarer Art (in Liechtenstein) sechs bis acht Jahre gedauert haben. Dies wollen wir hier aber nicht hoffen.

Immer noch besteht die Möglichkeit, dass die Versicherungen, welche ja aus den fondgebundenen Lebensversicherungen massive Gewinne gezogen haben zur Einsicht gelangen und einen Teil ihrer Gewinne wieder herausgeben.

Wenn auch Sie Geschädigter einer Versicherung sind, dann holen Sie sich professionelle Unterstützung und melden Sie sich bei uns – viele sind stärker als einzelne! Wir prüfen Ihren Fall, die Anwälte der EAS beraten Sie persönlich, individuell und kostenlos.