Hausumbau nach Verkehrsunfall: ORF Bürgeranwalt klärt auf!

Hausumbau nach Verkehrsunfall:

Eine junge Frau wird im Jahr 2010 bei einem Verkehrsunfall als Motorrad-Beifahrerin von einem Traktor überrollt. Sie erleidet massivste Verletzungen am Unterbauch, am Becken, im Genitalbereich, an beiden Oberschenkeln und der Wirbelsäule. Die unverschuldet Verletzte muss allein in den ersten zwei Monaten rund 22 Operationen über sich ergehen lassen, verbringt zwei Monate auf der Intensivstation und zwei Wochen im künstlichen Tiefschlaf. Es sind Anschlussoperationen und mehrfache Reha-Aufenthalte im In- und Ausland nötig.

Bis an Lebensende wird sie an massiven Bewegungseinschränkungen und einem unheilbaren Schmerzsyndrom leiden. Die Schmerzmedikation führt zu Schwindel, Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. Es besteht eine reaktive Depression und eine posttraumatische Belastungsstörung. Sie ist vollkommen arbeitsunfähig und benötigt umfassende Unterstützung in der Pflege und im Haushalt.

Durch diese Unfallfolgen war die Verletzte auch gezwungen, ihr Wohnhaus in Mieming/Tiroler Oberland umzubauen: August bis Dezember 2013 wurden Küche, Speis, Essraum zu einer Gesamtfläche zusammengefügt. Türen wurden entfernt/verbreitert; Bodenschwellen wurden beseitigt. Der Bad-/WC-Bereich sowie das Schlafzimmer waren umzugestalten. Ein Gästezimmer für die Hilfsperson war einzurichten.

Die Verletzte ließ – unterstützt von einem Prozessfinanzierer – die Umbaukosten ermitteln (ca € 190.000,00) und begehrte diese vom Unfallverursacher/Haftpflichtversicherer.

In einem rund 4-jährigen Kampf vor Gericht attestierten zunächst die medizinischen Sachverständigen einen praktisch gesunden Zustand. Nur der Badumbau wurde im geringen Umfang (ca. € 3.000,00) als unfallkausal angesehen!

Erst durch das bautechnische Gutachten (Spezialfach behindertengerechtes Wohnen) konnte der Wahrheit zum Durchbruch verschafft werden:

Nun erhielt die Verletzte in I. Instanz (nicht rechtskräftig) einen Gesamtbetrag samt Zinsen von mehr als € 230.000,00 zuerkannt. Die Gegenseite hat darüber hinaus Prozesskosten von weit über € 80.000,00 zu tragen.

Hier hat sich die Präpotenz und Hinhaltetaktik der Versicherung wieder einmal nicht ausgezahlt. Die „Taktik“, über versicherungsnahe Sachverständige und lebensfremde Vertragsanwälte einen Prozessverlust des schuldlosen Unfallopfers zu erwirken, schlug fehl: Deren frechen Argumentation, die Verletzte würde versuchen, die Kosten einer Haus-Renovierung auf den Unfallgegner abzuwälzen, erteilte das Gericht eine klare Absage.

Wir werden in jedem Fall weiterkämpfen: Durch die schweren unfallbedingten Einschränkungen und den Mehrbedürfnissen im Alltag sind Auseinandersetzungen zu zukünftigen Ansprüchen schon „vorprogrammiert“.