Coronavirus Betriebsunterbrechungsschaden: Muss die Versicherung zahlen?

Bedingt durch die Verordnungen, Erlässe und Gesetzgebung im Rahmen der Corona-Krise (COVID-19 Virus) mussten viele Betriebe in ganz Österreich ihre Tätigkeit einstellen. Logischerweise resultiert daraus ein Betriebsunterbrechungsschaden mit Verlust der Deckungsbeiträge und des Unternehmensgewinns. Wer gegenüber der Versicherung zu seinem Recht kommen will, muss es sich jedoch oft erstreiten. Die EAS unterstützt Geschädigte im Falle eines Prozesses – ohne finanzielles Risiko!

Muss eine Versicherung für den Schaden des Unternehmers zahlen?

Grundsätzlich besteht für Selbstständige oder freiberufliche Erwerbstätige (EPU, KMU, Gewerbetreibende) die Möglichkeit, eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen. Die Kurzbezeichnung lautet hier meistens ABFT oder BUFT. Großbetriebe können sich auch mit einer Allrisk-Versicherung absichern.

Die Bedingungen sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Einige decken nur die Quarantäne ab, andere umfassen auch der Quarantäne ähnliche Zustände, die eine Betriebsschließung zur Folge haben.

Vorsicht ist geboten!

Die Versicherungsbedingungen sehen harte Pflichten des Versicherungsnehmers (=Obliegenheiten) vor. Der Schaden ist sofortvollständig und wahrheitsgemäß zu melden. Oft ist auch nur dann Versicherungsschutz gegeben, wenn ein gänzlicher Betriebsstillstand eingetreten ist.

Argumente der Versicherungen, um nicht zahlen zu müssen:

  • Im Gebiet, in dem der Betrieb lag, wurde keine Quarantäne ausgesprochen
  • Keine wahrheitsgemäße und vollständige Schadenmeldung
  • Betrieb ist nicht völlig stillgestanden (Inhaber hat noch geringfügige Arbeiten verrichtet, usw.)

Langwierige Prozessführung

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung mit Versicherungen wird es für die Geschädigten schwierig werden, ohne Prozess zu einer Entschädigung zu gelangen.

Werden dann noch die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers (unverzügliche, wahrheitsgemäße und vollständige Schadenmeldung etc.) nicht beachtet, droht unmittelbar der Prozessverlust. Die Versicherung muss nämlich nur beweisen, dass eine Obliegenheit verletzt wurde. Gelingt ihr dieser Beweis, sind die Erfolgsaussichten für den Versicherungsnehmer sehr schlecht. 

Die Corona-Pandemie ist eine enorme Krise für die gesamte österreichische Wirtschaft. Ganz besonders in Schadenfällen, die so gravierende Auswirkungen auf die Versicherungsunternehmen haben, setzen diese alles daran, den Prozess so sehr in die Länge zu ziehen, dass er für einzelne Kläger finanziell kaum zu bewältigen ist. Hier sitzen die großen Versicherungen am längeren Hebel und spielen ihre Machtposition aus.

Rechtsschutzversicherung

In den Rechtsschutzversicherungsbedingungen herrscht Wildwuchs. Einige Versicherer haben Versicherungsstreitigkeiten im Betriebsbereich abgedeckt, andere nicht, andere nur eingeschränkt. 

Wir raten Ihnen: Prüfen Sie den Versicherungsschutz in Ihrer Rechtsschutzversicherung!

Erwarten Sie allerdings nicht zu viel. Die Rechtsschutzversicherung wird voraussichtlich den sogenannten „Katastropheneinwand“ erheben. Ob die Infektionen im Zusammenhang mit COVID-19 eine Katastrophe sind, wird der Oberste Gerichtshof erst in Jahren entscheiden – womit wir wieder einmal bei der Verzögerungstaktik der Versicherungen sind.

Gemeinsam stark

Die Vergangenheit hat uns gezeigt und darin bestätigt, dass Geschädigte gegenüber ihren Versicherungen erst zu ihrem Recht kommen, wenn sie sich zusammenschließen und gemeinsam gegen die Versicherungen agieren. 

Als Prozessfinanzierer leistet die EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG nicht nur Hilfestellung in Form von kompetenter Beratung durch Top-Anwälte. Wir stellen Geschädigten auch die erforderlichen finanziellen Mittel bereit, damit sie ihr Recht gegenüber Versicherungen durchsetzen. Als Spezialisten im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich führen wir derzeit mehr als 100 Schadenersatz- und Rechtsschutzdeckungsprozesse gegen Banken und Versicherungen mit einer Schadenssumme von über 15 Mio. Euro und haben den Atem, auch in beschwerlichen Verfahren Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen. 

So haben Kläger eine wesentlich höhere Chance auf einen positiven Prozessausgang.
Da die EAS ausschließlich an der erstrittenen Summe im Falle eines positiven Prozessausgangs beteiligt ist, tragen die Geschädigten außerdem kein finanzielles Risiko.

Wenn Sie über eine Betriebsunterbrechungsversicherung verfügen und Interesse an einer Vertretung durch die EAS haben, oder auch bei Fragen zu Schadenersatzleistungen aufgrund der Corona-Krise, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter: office@schadenshilfe.com