Haus abgebrannt und von der Versicherung im Stich gelassen

Prozessfinanzierer EAS erkämpft EUR 530.000 für Geschädigten

Feldkirch (OTS) – Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) finanzierte und begleitete über mehrere Jahre hinweg einen Prozess gegen eine große österreichische Versicherung AG. Nach fehlender Sorgfaltspflicht und Beratung verweigerte diese die Zahlung an Herrn W., der sein gesamtes Haus durch einen Brand verlor. Das Gericht entschied nun dank der EAS zu Gunsten des Geschädigten.

Herr W. vertraut seiner Versicherung und wurde zum Geschädigten: 2012 entschied er sich dazu, sein Haus um ein Stockwerk zu erweitern. Also rief er seinen Versicherungsberater an, um mit der „richtigen“ Versicherung versorgt zu werden.

Herr W. wusste aber nicht, dass sich sein Versicherungsagent zu diesem Zeitpunkt schon seit einem Jahr in Pension befand. Ohne Herrn W. darüber aufzuklären, kontaktierte dieser seinen Nachfolger und gemeinsam füllten Sie das Versicherungsantragsformular aus. Außerdem erkundigte er sich vor Abschluss des Vertrages weder nach der Größe des geplanten Baus, noch forderte er Baupläne oder den Baubescheid an. So war es gar nicht möglich, die korrekte Versicherungssumme zu berechnen.

EAS-Rechtsanwälte im Einsatz

Kurz vor Fertigstellung des neuen Stockwerkes brannte es Mitte 2013 aus. Auch die restlichen beiden Stockwerke wurden durch den Brand und die Löscharbeiten komplett zerstört. Herr W. kontaktierte daraufhin seine Versicherung, die sich aber aufgrund der niedrigen Versicherungssumme nicht dafür zuständig sah. Nach Abbrennen seines Hauses konnte sich Herr W. die Prozess- und Anwaltskosten gegen dieses Vorgehen nicht leisten. Deshalb wandte er sich an die Versicherungs- und Rechtsexperten der EAS.

Gericht entscheidet gegen Versicherung: 530.000 Euro Schadenersatz

Die EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG begleitet geschädigte Kunden jeglicher Versicherung. Mit der Kompetenz der EAS Rechtsexperten und nach jahrelangem Prozess, vier Sachverständigen und mehreren abgelehnten Vergleichsvorschlägen, hat das Gericht Herrn W. einen Schaden von rund 530.000 Euro zugesprochen – mehr als doppelt so viel, als vom pensionierten Versicherungsagenten als Versicherungssumme angegeben.

Das Gericht folgte der Argumentation erfahrener EAS-Rechtsanwälte, dass eine besonders ausführliche und persönliche Beratung des Herrn W. erforderlich gewesen wäre. Als Laie hätte er aus der Polizze die Gefahren einer Unterversicherung nicht ableiten können. Es wäre die Aufgabe des Versicherungsagenten gewesen, die notwendigen Daten von Herrn W. zu besorgen, die genauen Ziele abzuklären und dadurch die passende Versicherung zu finden.

„Versicherungen wissen im Schadensfall ganz genau, wie sie vorgehen müssen, damit diese nicht bzw. nicht in voller Höhe Schadenersatz leisten müssen. Durch eine fixe Prozesskostenfinanzierung und ein Honorar nur im Erfolgsfall kann vielen Geschädigten geholfen werden – ohne, dass sie ein finanzielles Risiko eingehen. Unter www.geldkaempfer.com können sich Geschädigte von unseren erfahrenen Rechtsanwälten kostenlos beraten lassen“, betont EAS-Vorstand Manfred Rädler.

 

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