EAS erklärt: Warum Anfechtung statt Rücktritt?

Die aktuellen Urteile des Handelsgerichts Wien sind nur ein kleiner Zwischenerfolg und nicht auf alle Versicherungen anwendbar. 
Die EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG rät zur Anfechtung der Verträge statt Rücktritt!

(Verlinkung mit KURIER und PRESSE-Artikel)

Falsch oder nicht informierte Kunden von Lebensversicherungen haben bei Vertragsrücktritt das Recht auf Rückzahlung der Prämien inklusive Zinsen. Doch ein Rücktritt begünstigt eher die Versicherungen, als die Geschädigten selbst – die Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS) erklärt wieso.

Die EAS war eine der ersten, die vor Fondsgebundenen Lebensversicherungen gewarnt und im Auftrag der Geschädigten dagegen vorgegangen ist. Die Entwicklung dieser Prozesse zeigt, dass die Versicherungen beim Vertragsrücktritt wegen falscher Rücktritts-Belehrung der Kunden, sehr gelassen oder gar nicht reagieren. Die Anfechtung dieser Verträge wegen Irreführung der Kunden und Arglist, bereiten den Versicherungen aufgrund der Sichtung unserer Spezialgutachten jedoch ernsthafte Sorgen! Die Geschädigten haben hier deutlich mehr Aussicht auf eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Die Rechtsexperten der EAS wollen das Optimum für die Geschädigten herausholen: Höhere Erfolgsaussichten im Klagsfall und höhere Entschädigungsbeiträge von den Versicherungen!

Es gibt zahlreiche schlagkräftige Argumente, die für eine Anfechtung der Verträge und gegen einen bloßen Vertrags-Rücktritt sprechen:

Der Kunde trägt das Risiko des Wertverlusts im Fonds. Ansonsten wäre es möglich, auf Kosten der Versicherung zu spekulieren. Also die Lebensversicherung behalten, wenn der Fonds steigt – zurücktreten, wenn der Fonds fällt.

Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Lebensversicherung verpfändet bzw. vinkuliert wurde.

Bei Rücktritt erlischt der Lebensversicherungs-Vertrag. Somit können Ansprüche hinsichtlich Arglist, Schadenersatz, Irrtum etc. nicht mehr geltend gemacht werden.

Es ist zudem fraglich, ob überhaupt und in welcher Höhe Geschädigten Zinsen zustehen, die aktuellen Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Erfahrene Rechtsexperten sprechen sich aufgrund von Gerichtsurteilen und zahlreicher Gutachten von unabhängigen Sachverständigen gegen einen bloßen Rücktritt aus, da sie der Meinung sind: Die Kunden wurden vor Vertragsabschluss von den Versicherungen bewusst getäuscht! Das sieht der Deutsche Bundesgerichtshof genauso so: Versicherungen müssen laut Gerichtsurteil jenen Betrag an die Kunden auszahlen, den sie mit Täuschungsabsicht versprochen haben.

Weitere positive Urteile in Deutschland und Österreich stimmen die Rechtsexperten der EAS und die Geschädigten zuversichtlich, Sollten die Gespräche mit den Versicherungen nicht so verlaufen wie gewünscht, werden im Frühjahr 2017 bereits die nächsten Klagen eingereicht werden.

Durch eine fixe Prozesskostenfinanzierung und ein Honorar nur im Erfolgsfall gehen Geschädigte kein finanzielles Risiko ein. Lassen auch Sie sich kostenlos von den erfahrenen Rechtsanwälten der EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG beraten und schließen Sie sich den aktuellen Klagen an.