Corona-Betriebsunterbrechung – Tiroler Hotelier mit Klage gegen Versicherung erfolgreich

Ein Tiroler Hotelier hat erfolgreich gegen seine Versicherung geklagt, diese muss jetzt laut Urteil für die Betriebsunterbrechung aufkommen. 

Ein richtungsweisendes Urteil!

Versicherung muss Betriebsunterbrechung zahlen

Ein Tiroler Hotelier hat die Allianz Versicherung geklagt, bei der er vor Jahren eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen hatte. 

Auch wenn die Versicherung im Verfahren – unsere Anwälte kennen das bereits – wirklich alles versucht hat, um nicht zahlen zu müssen: 

Das Gericht hat nunmehr ausgesprochen, dass der Hotelier seine Forderung zu Recht stellt. Sämtliche hartnäckigen Einwendungen der Versicherung wurden verworfen.

Geschädigte können sich keine teuren Prozesse leisten

Unsere Erfahrungen der letzten Monate zeigen: Versicherungsunternehmen taktieren bei Betriebsunterbrechungsversicherungen oft und speisen Versicherte mit mickrigen Summen ab. Die Versicherer wissen, dass sich ihre Kunden langwierige und kostspielige Prozesse, um ihre rechtmäßige Versicherungssumme zu erstreiten, nicht leisten können.

Das aktuelle Urteil ist nach diesem sehr fordernden Jahr endlich eine gute Nachricht für alle Hoteliers, die eine Seuchenbetriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen haben. 

Wir übernehmen sämtliche Prozesskosten

Die Anwälte der EAS verhelfen den betroffenen Hoteliers und Gastronomen zu ihrem Recht. Die von uns beauftragten Rechtsanwälte agieren zu 100% unabhängig von Versicherungen und können so das Maximum für die Geschädigten herausholen. 

Wir übernehmen das komplette Klagerisiko und die Prozesskosten für die geschädigten Versicherungsnehmer. Im Gegensatz zu anderen Anbietern verlangen wir keine Bearbeitungsgebühr. Durch uns kämpfen Sie daher ohne Kostenrisiko. Wir beanspruchen für die Tragung der Prozesskosten lediglich 30 % des Hereingebrachten. Das können wir, weil die von uns beauftragten Anwälte bei solchen Prozessen Erfahrung haben und oft erfolgreich sind – wie das aktuelle Urteil am Landesgericht Innsbruck eindrucksvoll zeigt.

Kontaktieren Sie uns jetzt!

Sie verfügen über eine Betriebsunterbrechungsversicherung und haben Interesse an einer Vertretung durch die EAS? Oder haben Sie Fragen zu Schadenersatzleistungen aufgrund der Corona-Krise? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung unter: office@schadenshilfe.com