Rücktritt Lebensversicherung
Wir finanzieren bereits sehr viele Prozesse für Personen, welche den Rücktritt von Lebensversicherungen erklärt haben. Aufgrund der Gerichtsentscheidungen, Expertenmeinungen, Gutachtermeinungen sowie der Ansicht unserer Anwälte, kann jeder Lebensversicherungsnehmer, welcher zwischen 1997 und 2012 eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, von dieser, unabhängig, ob die Versicherung noch läuft, ob sie aufgelöst wurde, ob sie storniert wurde, ob sie rückgekauft wurde, ob sie schon ausbezahlt hat, zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist unbefristet.
Im Maximalfall erhält ein Versicherungsnehmer etwa 50 % mehr als er einbezahlt hat. Die Berechnung des zusätzlichen Betrages, welcher Ihnen zusteht, ist schwierig, uns stehen jedoch namhafte Versicherungsmathematiker (Aktuare) zur Verfügung.
Wir übernehmen für Sie sämtliche Kosten. Die Betreibung Ihrer Forderung kostet Ihnen daher nichts. Unsere Erfolgsbeteiligung beträgt 40 % von dem Betrag, welcher für Sie erstritten wird. Nochmals: sämtliche Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen und sonstige Kosten, gehen zu unseren Lasten. Ihnen verbleiben jedenfalls 60 % des erstrittenen Betrages.
Weitere Informationen finden Sie unter der Homepage www.geldkämpfer.com