OGH-Urteil zu Fremdwährungskrediten:
Geschädigte können Schadensersatz erhalten

OGH-Urteil zu Fremdwährungskrediten:

Geschädigte können Schadensersatz erhalten

Kreditnehmer werden häufig nicht genügend über die Risiken eines Fremdwährungskredites aufgeklärt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied daher in einem Urteil für die Erweiterung der Haftung von Banken und Vermögensberatern. Geschädigte haben nun gute Chancen, sich zu schützen und Schadenersatz zu erhalten. Darauf weist nun der Prozesskostenfinanzierer, die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) hin.

25.06.2014 – In Österreich ist noch immer ein deutlicher Trend hin zu Fremdwährungskrediten, vor allem beim Bau eines Eigenheims, zu erkennen. Trotz zahlreicher negativer Vorfälle, empfehlen österreichische Banken und Vermögensberater nach wie vor Fremdwährungskredite und heben vor allem die Chancen solcher Finanzierungen hervor. Jedoch bergen Fremdwährungskredite nicht nur Chancen sondern auch erhebliche Risiken. Kredite, die in einer anderen Währung aufgenommen werden, können Schulden durch Wechselkursverändern deutlich vergrößern.

In einem OGH-Urteil wurde kürzlich entschieden, dass Kreditnehmer zu wenig über die Wirkungsweisen und Risiken der Produkte und die langfristigen Folgen informiert werden. Auch die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG warnt vor Fremdwährungskrediten: Hinter Geldtransaktionen verstecken sich hohe Kostenstrukturen, die nur selten gewinnbringend sind und meist nicht offengelegt werden. Banken und Vermögensberater erklären die Verträge oft unzureichend oder gar einseitig.

Das Kursrisiko trägt der Kreditnehmer – Umschuldung als Teufelskreis

Vor allem der Schweizer Franken steht bei Fremdwährungskrediten weiter hoch im Kurs. Jedoch übersehen viele Kreditnehmer, dass die Fremdwährung auch die Kreditsumme in die Höhe treibt. Bei vielen Tilgungsträgern kommt es zu weniger Ertrag als prognostiziert. Anhand eines Beispiels soll die prekäre Lage verdeutlicht werden: Je nach Finanzierungsanteilen nimmt ein Kreditnehmer angenommen rund 300.000 Euro Kredit auf. Auf Grund des günstigen Wechselkurses freut sich der Kunde einige Jahre lang darüber, dass er sich monatlich rund 400 Euro erspart. Plötzlich erwischt ihn das Kursrisiko und der Kunde muss zwangsweise konvertieren. Am Ende der Laufzeit zahlt der Kunde dann statt 300.000 Euro 350.000 Euro Schulden zurück und muss daher fünf Jahre länger den Kredit tilgen. Aber auch ein weiteres Umschulden in eine andere Fremdwährung ist keine Lösung, sondern führt viel eher zu einem Teufelskreis, in dem der Schuldenberg stetig anwächst.

Aus diesem Grund rät Dr. Hans-Jörg Vogl, für die EAS tätiger Rechtsanwalt: „Kreditnehmer, haben gute Chancen Klagen gegen Banken und Vermögensberater zu gewinnen, vor allem wenn ihnen zu einem höheren Kreditrahmen geraten wurde. Sie sollten daher unbedingt den Rechtsweg wählen!“ Generell fordert die EAS verständlichere Kredit-Angebotsblätter, die ausreichend über negative Folgen informieren sollen, sowie fundierte Informationen über die Tilgungsträger. Das soll Transparenz hinsichtlich möglicher Chancen, aber vor allem über mögliche Risiken und langfristige Folgen schaffen.

Über die „Erste Allgemeine Schadenshilfe AG“

Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) wurde 2005 als Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, in Liechtenstein gegründet. Mehr Informationen unter https://www.schadenshilfe.com/

Rückfragehinweis

Erste Allgemeine Schadenshilfe AG
office@schadenshilfe.com
+423 377 1700