Causa „Fondsgebundene Lebensversicherung“: Rückblick und nächste Schritte

 

EAS hat rasch für die Geschädigten reagiert

Vor ziemlich genau einem Jahr, haben die ersten Versicherungen Ihre Kunden mittels Schreiben informiert, dass diese mit ihren fondsgebundenen Lebensversicherungen voraussichtlich weniger herausbekommen, als sie tatsächlich einbezahlt haben.

Die EAS warnt bereits seit langem vor den versteckten Kosten und den falschen Versprechungen der Versicherungen – aus Versicherten wurden Geschädigte.

Wir haben als unabhängiger Prozessfinanzierer als einer der ersten reagiert und Geschädigten eine kostenlose Prüfung ihrer Verträge angeboten. Seit März haben unsere erfahrenen Rechtsexperten mehr als 1.000 Verträge bei unterschiedlichen Versicherungs-Unternehmen genau unter die Lupe genommen und die Ansprüche der Geschädigten eruiert.

 

Erste Klagen im März 2017

Wie erwartet, verzögern die Versicherungen den Prozess, vielfach liegen noch keine Antworten auf die Anfragen und Forderungen unserer Rechtsexperten vor. Nach Ablauf der Zahlungsfristen werden daher die ersten Klagen eingebracht. Derzeit gehen wir davon aus, dass dies spätestens im März 2017 der Fall sein wird.

Damit die EAS für die Geschädigten das Maximum an Forderungen gegenüber den Versicherungen herausholt, werden unsere Rechtsexperten die Versicherungsverträge anfechten. Die Folgen einer Vertragsanfechtung wegen Irreführung und Arglist seitens der Versicherungen, sind wesentlich weitreichender, als die Folgen, die sich aus einem bloßen Rücktritt mangels Belehrung ergeben. Dies haben mehrere von uns in Auftrag gegebene, unabhängige Gutachten klar bestätigt.

Unter folgender Info-Grafik können Sie sich nochmals einen Überblick über den Status Quo und den Einsatz der EAS verschaffen. Weitere Geschädigte sowie verunsicherte Makler können sich im Rahmen unserer „Geldkämpfer-Initiative“ jederzeit an die Experten der EAS wenden, www.geldkämpfer.com.

 

Mit freundlichen Grüßen
Erste Allgemeine Schadenshilfe AG