Rechtsschutzversicherung: ORF Bürgeranwalt klärt auf!

TV-Tipp: ORF Bürgeranwalt, Samstag, 05.10.2019, 18:00 Uhr, ORF 2

Am kommenden Samstag, 05.10. wird das Nachgefragt zum Thema Rechtschutzversicherung in der Sendung Bürgeranwalt um 18:00 Uhr im ORF 2 ausgestrahlt.

Der ORF hat bereits berichtet, dass die UNIQA die Höchstinvaliditätsleistung (ca. € 550.000,00) nach zähem Ringen bezahlt hat.

Offen war noch der Rechtsschutzdeckungsprozess. Zusammengefasst hatte der Rechtsschutzdeckungsprozess folgendes Thema:

10.02.2015: Tragischer Reitunfall mit der Folge einer Querschnittlähmung.
10.06.2016: Behauptung, dass die Fälligkeit in der Unfallversicherung eingetreten ist.
01.10.2016: Der Rechtsschutzvertrag endet, weil die UNIQA diesen Vertrag nicht mehr verlängert.

Offenbar war die UNIQA in ihren Vorstellungen fehlgeleitet. Sie meinte doch tatsächlich, dass durch Nichtverlängerung des Rechtsschutzvertrages, welcher am 01.10.2016 endete, für die Geltendmachung der Unfallversicherungsansprüche in der Rechtsschutzversicherung keine Deckung besteht. Offenbar wollte die UNIQA verhindern, dass sie von der querschnittgelähmten Geschädigten geklagt wird.

Das Vorhaben der UNIQA ging schief. Mithilfe des Prozesskostenfinanzierers EAS wurde die UNIQA geklagt. Sie hat nunmehr in beiden Instanzen rechtskräftig und haushoch verloren. PDF vom Urteil des Oberlandesgerichtes.

Ein Totalversagen der Versicherung! Und damit ein Fall für den Bürgeranwalt:
Samstag, 05.10.2019, 18:00 Uhr, ORF 2