Schwerpunkt Anlegerbetrug „Swiss Select“
Anlagebetrug „SWISS“ – Worum geht es?
EAS ist in letzter Zeit vorwiegend mit Anlegern konfrontiert, die trotz eines sicher scheinenden Anlageproduktes um beträchtliche Summen geprellt wurden. Auffallend häufig handelt es sich dabei um Produkte, die in ihrem Namen den Wortlaut „Swiss“ bzw. „Select“, „Plus“, „Invest“, „Best Swiss“ beinhalten. Der 100%ige Kapitalverlust war bereits bei Abschluss der Produkte vorprogrammiert. Gefahren lauern insbesondere hinter Anlagegeschäften, bei denen hohe Renditen „ohne Risiko“ versprochen werden und zur Aufnahme von Fremdgeld geraten wird, wie dies etwa bei den sogenannten „Hebelgeschäften“ der Fall ist.
Was sind Hebelprodukte?
Hebelprodukte sind Veranlagungsprodukte, die dem Anleger Gewinne durch „positive Zinsdifferenzen“ versprechen. Ein Eigenkapitalbetrag wird durch einen Kredit aufgestockt. Eigen- und Fremdkapital werden sodann in vermeintlichen „Garantiefonds“ veranlagt. Damit der Anleger Gewinne erzielt, müssen die Veranlagungszinsen die Kreditzinsen übersteigen. Leider ist das selten der Fall, dies aus folgenden Gründen:
- Noch vor der Veranlagung werden Steuern, Provisionen und Gebühren auf Basis des Gesamtveranlagungsbetrages berechnet und hievon abgezogen. Nur der verbleibende Betrag wird veranlagt und kann für den Anleger „arbeiten“.
- Durch häufiges Umschichten des Portfolio fallen Nebengebühren an, welche das Anlagekapital ebenso wie Kursverluste zusätzlich schmälern.
- Die Banken sehen hinsichtlich des eingeräumten Kredits eine Belehnungsgrenze vor. Sinkt der Depotwert unter die Belehnungsgrenze, liegt „Unterdeckung“ vor. Der Anleger muss dann die auf die Belehnungsgrenze fehlende Summe „nachschießen“, will er eine Zwangsliquidierung seiner Veranlagung vermeiden.
Anstatt des versprochenen „glänzenden Geschäfts“ führen Hebelprodukte die Anleger oft in den wirtschaftlichen Ruin. Wirklich profitabel sind Hebelprodukte für die kreditgebenden Banken. Einerseits fließen ihnen die hohen Kreditzinsen zu, andererseits sind sie meist auch an den Veranlagungsfonds beteiligt.
Können Banken bei Anlageverlusten durch Hebelprodukte erfolgreich zur Verantwortung gezogen werden?
Beschränkt sich die Bank bei risikoträchtigen Beteiligungen auf die Rolle des Finanzierers, bejaht der OGH besondere Aufklärungspflichten der Bank nur in Ausnahmefällen. Eine Anfechtung des Kreditvertrages wegen Irrtums wird hier verneint, da der Erfolg der finanzierten Vermögensanlage nicht Inhalt des Kreditgeschäftes wurde und daher ein bloßer Motivirrtum vorliegt.
Eine Haftung der Bank kommt hingegen in Betracht, wenn die Bank ihre Rolle als Finanziererin überschreitet, wenn sie aktiv in den Vertrieb der Beteiligung eingeschaltet ist und diese Funktionsüberschreitung auch nach außen erkennbar ist. In diesem Fall treffen die Bank besondere Warn- und Aufklärungspflichten. Kommt sie diesen Verpflichtungen nicht nach, kann der Anleger hieraus resultierende Schadenersatzansprüche direkt gegenüber der Bank geltend machen.
Mit welchen Tricks arbeiten die Anlageunternehmen?
Da Geld knapp, nicht beliebig vermehrbar und daher zum Ausleihen teuer ist, basieren diese Produkte immer auf demselben Trick.
Die Garantie-Falle
Den Anlegern werden zunächst zahlreiche „Garantien“ vorgegaukelt. Dabei handelt es sich allerdings lediglich um nominelle Kapitalgarantien: Eine Garantie, in 12 Jahren € 100.000 zurückzugeben, ist in Wirklichkeit eine Kapitalverlustgarantie. Schließlich muss man berücksichtigen, dass dieser Betrag in 12 Jahren inflationsbedingt maximal noch die Hälfte wert ist. Eine solche Kapitalgarantie garantiert also in Wahrheit 50% Geldverlust!
Die Wertentwicklungskurven-Falle
Steigende Wertentwicklungskurven sollen den Anlegern eine Wertsteigerung des Produkts in der Vergangenheit vortäuschen, die es nie gab. Angesichts umfassender Versprechungen lassen sich die Anleger verleiten, nicht nur Eigenkapital einzusetzen, sondern auch Kredite aufzunehmen. Ihnen wird eingeredet, die Gesamtsumme weit über den Kreditkosten anlegen zu können.
Die Gebührenfalle
Banken, Versicherungen, Keilerorganisation und Staat schneiden bei Anlageprodukten kräftig mit. Der Kunde hat schon bei Vertragsunterzeichnung rund 42% des investierten Eigenkapitals in den Sand gesetzt. Während der Produktlaufzeit werden zudem hohe Verwaltungskosten verrechnet. Aus finanztechnischen Gegebenheiten erwirtschaftet das Produkt in der Regel nicht einmal so viele Zinsen, wie für den Kredit anfallen. Die kreditgebende Bank verlangt daher nach 1-2 Jahren Sicherheiten oder Nachzahlungen, damit der Kredit wieder gedeckt ist.
Die Ausstiegsfalle
Die Abzocke wird transparent, wenn sich der Anleger entschließt auszusteigen. Nebst Verwaltungskosten fallen bei Auflösung enorme Rücknahmeabschläge und für österreichische Anleger 7% Versicherungssteuer an. Nach 1 Jahr betragen die laufenden Kosten zzgl. Ausstiegskosten etwa 38% des eingesetzten Kapitals. Bei einem Ausstieg nach 1 Jahr hat der Kunde also schon 80% des Eigenkapitals verloren. Obige Berechnung unterstellt, dass es im Investitionszeitraum keinen Kursverfall gab. Fallen zwischen Abschluss und Auflösung die Kurse, bekommt der Kunde von seinem eingesetzten Kapital nichts mehr zurück. Er muss sogar noch beträchtliche Summen aufwenden, um der Bank den Kredit zurückzuzahlen.
Wie kann man der „Anlagefalle“ entgehen?
Um nicht selbst „in die Anlagefalle“ zu tappen, hier einige Tipps:
- Vorsicht bei Produkten mit „Kapitalgarantie“, wenn nebst Eigenmitteln ein Kredit aufzunehmen ist
- Vorsicht bei seriös klingenden Produktnamen (Swiss, Super Plus, Select, Invest etc.). Auch wenn dahinter Namen seriös wirkender Großbanken stehen, sind Sie vor obigem Mechanismus nicht gefeit
- Vorsicht, wenn man Ihnen mehr Zinsen verspricht, als Sie für einen Kredit zahlen
- Vorsicht bei ausländischen Gesellschaften. Sitzt der Garant auf den Caymen Islands, ist eine Rechtsverfolgung praktisch aussichtslos
- Nach meinen Erfahrungen ist der Kontakt zwischen Vermittler und Anleger meist familiär / freundschaftlich. Ist der Vermittler ein naher Verwandter oder der beste Freund, ist besondere Vorsicht geboten.
- Lassen Sie sich vom Vermittler schriftlich bestätigen, was Sie zurückbekommen, wenn Sie das Produkt 1 Woche nach Abschluss auflösen. Achten Sie darauf, dass der Bestätiger Geld hat, damit Sie mit Schadenersatzansprüchen nicht leer laufen. Suchen Sie direkten Kontakt zur Investmentgesellschaft. Sie werden überrascht sein, wenn Sie statt eines renommierten Unternehmens einen Briefkasten vorfinden.
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