Die EAS nimmt Ihnen das Risiko ab!

Prozessfinanzierung

Die EAS sorgt dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die EAS übernimmt für Sie das Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten der EAS, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Die EAS sieht es als ihre Pflicht, dem geschädigten Anleger zu seinem Recht und somit zu seinen Ansprüchen zu verhelfen.

Mit der EAS ohne Risiko sicher gewinnen.

Die EAS ist unabhängig – eine Voraussetzung, die Sicherheit schafft und für Erfolg sorgt. Zwei Dinge stehen von Anfang an fest:

1. Klare Vereinbarungen sorgen dafür, dass Sie als Kunde der EAS keine bösen Überraschungen erleben. 2. Kunden der EAS gewinnen in jedem Fall!

Bei einem positiven Prozessausgang erhält er finanzielle Schadenshilfe und trägt keine weiteren Kosten. Sehr selten, aber doch, geht ein Prozess nicht zugunsten des EAS-Kunden aus. In diesem Fall können die Ansprüche zwar nicht geltend gemacht werden, aber: Der Kunde wird auch nicht „zur Kassa gebeten“, denn die EAS übernimmt die gesamten Prozesskosten.

Was kostet Rechtsdurchsetzung mit der EAS?

Bevor eine Annahme eines Falles durch die EAS erfolgt, wird der Fall von der EAS eingehend geprüft. Diese Prüfung erfolgt unentgeltlich.

Entscheidet sich die EAS den Fall anzunehmen werden nachfolgende Leistungen von der EAS erbracht. Grundsätzlich fällt dafür keine Bearbeitungsgebühr an, unter individuell möglichen Gesichtspunkten für sehr komplexe Sachverhalte kann, selbstverständlich im Vorhinein, eine Bearbeitungsgebühr vereinbart werden.

  • Sichtung der Unterlagen
  • Erstellung einer Zusammenfassung
  • Auslotung der Prozessaussichten
  • Auslotung der Liquidität des Gegners
  • Kontaktnahmen mit den Geschädigten
  • Herstellung allfälliger Rechtschutzdeckungen
  • maßgebliche Unterstützung bei der Administration von Geschädigtengemeinschaften
  • Beauftragung von Rechtsanwälten sowie Sachverständigen aus dem Gebiet des Rechnungswesens und des Kapitalmarktrechts
  • Support der beauftragten Anwälte mit entsprechendem Know-how
  • Übernahme sämtliche Kosten, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare, im vorprozessualen Stadium, insoweit keine Rechtschutzversicherung besteht oder die Rechtschutzversicherung nicht alle Leistungen des eigenen Anwaltes trägt
  • Vertretung im Strafverfahren
  • Tragung von Veröffentlichungskosten
  • individuelle Information der Geschädigten
  • Publizierung von Unternehmungen mit unseriösen Geschäftspraktiken
  • Lobbying

Für den Fall, dass die vorprozessualen Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt sind, ist selbstverständlich kein Erfolgshonorar zu bezahlen. Falls eine Prozessführung erforderlich ist, wird mit dem jeweiligen Kunden eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen. Prinzipiell gilt: Gelingt der EAS die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Kunden keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der EAS! Der Kunde hat nicht das geringste Risiko. Kann die EAS für den Kunden Gelder lukrieren, so erhält sie in der Regel 15-25%, bis maximal 50% des einbringlich gemachten Betrages.

Da die EAS präzise und flexibel auf jeden einzelnen Fall eingeht, sind im Einzelfall Sondervereinbarungen selbstverständlich möglich.