Etappen-Siege gegen die Vienna-Life Versicherung

Etappen-Siege gegen die Vienna-Life Versicherung auch in Österreich und Liechtenstein

16.02.2015 – Nicht nur in Deutschland wurden erste Etappen-Siege gegen den Liechtensteiner Versicherer Vienna-Life erzielt. Auch aus Österreich und Liechtenstein werden Erfolgsgeschichten gegen die Vienna-Life Versicherung verzeichnet.

Die Vienna-Life Versicherung steht bereits seit längerem im Verdacht, Anlegern fondsgebundene Lebensversicherungen ohne sachgemäße Aufklärung über mögliche Risiken verkauft zu haben. Anleger erleiden häufig hohe Kapitalverluste aufgrund von mangelhafter Beratung. Die Verluste sind auf die kaskadenartige Kostenstruktur zurückzuführen.

Der Liechtensteiner Prozesskostenfinanzierer, die Erste Allgemeine Schadenshilfe (kurz: EAS), verhilft geschädigten Kapitalanlegern zu ihrem Recht. Die EAS  finanziert zahlreiche in Liechtenstein und Österreich anhängige Verfahren gegen die Vienna-Life Versicherung. Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl führt erfolgreich die Verfahren und setzt sich für die Anleger ein. Derzeit vertritt Vogl rund 60 Geschädigte gegen die Vienna-Life Versicherung. Die Schadenssumme hier beträgt rund 12 Millionen Euro.

Österreichisches Gericht entscheidet zugunsten geschädigter Vienna-Life-Anleger

Ein Beschluss des Landesgerichts Feldkirch in Österreich wies in einer bereits vom Liechtensteiner fürstlichen OGH entschiedenen Rechtssache die Klage der Vienna-Life Versicherung zurück. Zum Fall: Ein österreichischer Kunde der Vienna-Life Versicherung schloss 2005 die fondsgebundene Lebensversicherung Selecta 2000/7 mit unbestimmter Laufzeit ab. Der Vertrag wurde jedoch aufgrund einer Irrtumsanfechtung wegen mangelhafter Beratung durch den geschädigten Kunden rückwirkend aufgehoben und dem Kläger 33.160,60 Euro zugesprochen. Die Vienna-Life Versicherung versuchte nach Ausschöpfung aller Rechtswege in Liechtenstein über das Landesgericht Feldkirch den Betrag zurückzufordern. Aber auch das Landesgericht Feldkirch entschied zugunsten des geschädigten Anlegers und wies die Klage zurück.

Gutachten bestätigt Untauglichkeit fondsgebundener Lebensversicherungen der Vienna-Life

Auch ein österreichisches Gutachten bestätigt die Untauglichkeit der Anlageprodukte der Vienna-Life Versicherung. Das Gutachten vom September 2014 beweist, dass die fondsgebundenen Lebensversicherungen mit Veranlagung in die „Swiss Select Garantie“ und in das Produkt „Amadeus Genesis“ der Vienna-Life Versicherung als sichere Anlagen untauglich sind.

Das Gutachten stuft das Gesamtmodell der besagten Anlageprodukte, das sich aus Versicherung, Anlage und Kredit zusammensetzt, in die höchste Risikoklasse ein. Außerdem wird bestätigt, dass Anleger die fehlende Eignung des Gesamtmodells ohne spezielle Modellrechnung nahezu unmöglich hätten erkennen können.

 

Mögliche Insolvenz der Vienna-Life aufgrund hoher Schadensersatzforderungen in Deutschland, Österreich und Liechtenstein

In diesem Zusammenhang warnt die EAS auch vor einer möglichen Insolvenz der Vienna-Life Versicherung. Grund dafür: Die Kosten aus den anhängigen Verfahren in Österreich, Deutschland und Liechtenstein gegen die Vienna-Life Versicherung können kaum von dem Liechtensteiner Versicherer gedeckt werden.

Doch trotz möglicher Insolvenz empfiehlt die EAS den Geschädigten ihre Ansprüche geltend zu machen. Denn bei erfolgreicher Rückforderung erhalten Betroffene neben der Rückzahlung der ursprünglich einbezahlten Prämien rund 5 Prozent Zinsen.

Falls auch Sie zu den geschädigten Vienna-Life-Anlegern gehören, wenden Sie sich an uns! Wir beraten Sie kostenlos!

Kontakt:

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