Prozessfinanzierer EAS erkämpft die besten Vergleiche für Geschädigte

Feldkirch (OTS) – Vor zwei Jahren erhielten Kunden fondsgebundener Lebensversicherungen die ersten Schreiben: Aus Versicherten wurden Geschädigte, die Verlust mit einem Versicherungs-produkt machen, obwohl ihnen eine sichere Geldanlage versprochen wurde. Die EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG jagt bereits seit 12 Jahren Lebensversicherer und kämpft für die Geschädigten – mit Erfolg.

Bessere Abschlüsse und anteilige Verzinsung

Die EAS-Versicherungsexperten bearbeiten derzeit die Verträge und Ansprüche von ca. 5.500 Geschädigten. Die Verhandlungen mit den Versicherungen gestalten sich hart und langwierig. Diese weigern sich, Daten offenzulegen und zögern die Verhandlungen soweit hinaus, wie nur möglich: „Dazu kommt, dass wir nicht auf den schnellen Euro aus sind, sondern das Maximum für die Geschädigten herausholen wollen. Das kommt unseren Kunden zugute“, erklärt EAS-Vorstand Manfred Rädler.

Aus diesem Grund ist die EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG auch bei weitem nicht bei den ersten, die Vergleiche mit Versicherungen erreicht haben und sich dafür selbst loben. „Viele Prozessfinanzierer legen mehr Wert darauf, dass sie rasche öffentlichkeitswirksame Abschlüsse erzielen, diese sind aber meistens nicht die besten“, konkretisiert Rädler.

Die Rückforderungen der EAS-Rechtsanwälte für deren Kunden werden zusätzlich mit 4% verzinst, infolge der Kapitalertragssteuer kommt dies einem Sparbuch mit einer Verzinsung von 5,33% gleich. Wo bekommt man heute noch so hohe Zinsen?

Jetzt gewinnbringend vom Versicherungsvertrag zurücktreten

Aufgrund ihres Sitzes in Liechtenstein, hat sich der Kampf der EAS in den ersten Jahren auf dort ansässige Versicherungen fokussiert: Swiss-Life, Vienna Life, Quantum Leben AG, Prisma Life, und viele mehr. „Durch unsere jahrelange Erfahrung in Liechtenstein mit gewinnbringenden Vergleichen für die Geschädigten, sowie aufgrund mehrerer unabhängiger Rechtsgutachten, raten wir aber auch österreichischen Versicherungsnehmern, jetzt noch von ihren Verträgen zurück zu treten“, so Rädler.

Zur Erinnerung: Noch kurz vor den österreichischen Nationalratswahlen wurde versucht, ein Gesetz zu verabschieden, das einen Rücktritt von der Lebensversicherung nicht mehr möglich macht bzw. die Geschädigten deutlich schlechter stellt.

Empfindliche Vergleiche für Versicherungen

Die Verhandlungen der EAS mit sämtlichen namhaften Versicherungsinstituten sind bereits auf der Zielgeraden. Bis dato konnten nur wenige Fälle zu den geforderten Konditionen der EAS verglichen werden. „Aber wir bleiben hier hartnäckig“, bekräftigt Rädler. Im Laufe dieses Jahres wird es laut dem EAS-Vorstand und den verantwortlichen Rechtsanwälten zu einigen für die Versicherer erdrutschartigen und empfindlichen Vergleichen kommen. Diese werden für die Geschädigten deutlich gewinnbringender sein, als die bis dato vom VKI – Verein für Konsumenteninformation oder vom Prozessfinanzierer Advofin so laut gefeierten Vergleiche.

OTS0170, 10. Jan. 2018, 14:39

 

Noch schnell vor dem Konkurs: Luxusautos auf Kundenrechnung

„Grobfahrlässige Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen“ lautete der Schuldspruch für zwei Schweizer Vermögensverwalter der Global AWS AG in Vaduz. Im Jahr 2013 folgte auf eine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens der Konkurs. Jedoch haben sich die vermeintlichen Vermögensverwalter – noch schnell vor der Insolvenzanmeldung – mit dem Geld ihrer gutgläubigen Versicherungskunden einen Lamborghini „gegönnt“.

Keine Fairness für Gläubiger
Die Angeklagten wurden zwar zu einer Geldstrafe verurteilt, jedoch gingen die Gläubiger leer aus. Diese wurden lediglich darauf verwiesen, ihre Forderung im Umfang von 50000 bis 220000 Franken zivilrechtlich geltend zu machen. Die Firma hat eine halbe Million Franken Schulden, einer der Angeklagten hat einen Schuldenberg von 2,5 Millionen Franken angesammelt – viel Hoffnung auf Fairness wurde den Geschädigten also nicht gegeben.

Die EAS, die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG, setzt sich in genau solchen Fällen für die Geschädigten ein. Trotz aussichtslos erscheinender Situation gibt die EAS den geschädigten Gläubigern so eine Chance auf Fairness. Die Anwälte und Experten der EAS versichern professionelle Unterstützung und beraten Sie persönlich, individuell und kostenlos.

„Vermögensverprasser“ statt Vermögensberater
Die Unternehmer verkauften hochriskante Anlagen, mit denen sie schließlich auch hochgradig scheiterten. Trotz der ersten Zahlungsschwierigkeiten ihres Unternehmens kauften sich die Vermögensberater Luxusfahrzeuge – darunter einen Lamborghini, einen BMW X5 und X6 – und das alles auf Kosten ihrer Kunden. Die Leasingrate für die Luxusautos machte 23 Prozent des Umsatzes aus. Sie nutzen die Gutgläubigkeit ihrer Versicherungskunden aus und betrogen diese zusätzlich, indem sie einen Teil des Firmenvermögens für unbestimmte Zwecke abhoben. Dieses Vermögen, in der Höhe von 180000 Franken, ist bis heute verschollen.

GENERALI-Geschädigte von fondsgebundenen Lebensversicherungen wissen, wovon wir reden.
Anbei nur einige der wörtlichen Zitate aus GENERALI-Schreiben an Ihre Kunden, die sich im Laufe der Zeit als schlechte Märchen entpuppt haben:

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Juli 2009 – Alles sicher und super!

„…mit Ihrer Fondsgebundenen Lebensversicherung der Generali investieren Sie in zukunftsträchtige Investmentfonds Ihrer Wahl.“
„… zusätzlich abgesichert durch die Höchststandsgarantie und den garantierten Erstausgabepreis der Fondsanteile …“

Juli 2010 – Die Ziele sind gesteckt und werden erfüllt!

„… damit haben Sie einen wichtigen Schritt zur Erfüllung Ihrer persönlichen Vorsorgeziele gesetzt.“

Juni 2011 – Alles im grünen Bereich, immer noch garantierter Erstausgabepreis!

„… mit Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung der Generali investieren Sie in ein innovatives Garantiefondskonzept. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, an den Entwicklungen der internationalen Kapitalmärkte teilzunehmen – zusätzlich abgesichert durch die Höchststandsgarantie und den garantierten Erstausgabepreis der Fondsanteile zum Laufzeitende.“

August 2014 – Schon etwas vorsichtiger!

„Zum Laufzeitende Ihres Garantiefonds kommt die Höchststandsgarantie je Fondsanteil zum Tragen.“

November 2015 – Alle Träume geplatzt!
Generali O-Ton im November 2015:

„Jede weitere Prämie, die Sie zahlen, bedeutet – aufgrund des regelmäßigen Abzugs der Kosten – voraussichtlich einen Verlust. Sie zahlen derzeit mehr in das Produkt ein, als Sie dafür am Ende der Laufzeit – trotz Kapital- und Höchststandsgarantie – zurückbekommen werden.

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Unser Resümee: Viel Schatten unter den Flügeln des Löwen!
Aber wir lassen Sie nicht mit einem Raubtier alleine!

Unsere Anwälte kündigen Ihre Lebensversicherung und beraten Sie kostenlos, damit Sie zu Ihrem Geld kommen, office@schadenshilfe.com!

Ende Juni wurde bekannt, dass die Generali Versicherung und die Geschädigten ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung mithilfe des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) einen Vergleich über 6,2 Millionen Euro geschlossen haben. Jedoch profitiert von diesem Vergleich nur eine der Parteien: die Generali Versicherung. Die Kundensteigen als Verlierer aus und der Öffentlichkeit werden wichtige Informationen vorenthalten. Was wird hier verschwiegen? Und warum?

In Verkaufsbroschüren von Versicherungen ist es üblich, die positiven Eigenschaften einer Versicherung besonders hervorzuheben. Doch die Generali Versicherung AG hat dies aber übertrieben und falsche Tatsachen verbreitet: In ihren Verkaufsunterlagen und Schreiben an Kunden finden sich Versprechungen, die sie nicht einhalten konnte. Konkret geht es um die fondsgebundenen Lebensversicherungen MaxxInvest und FlexPension, in deren Unterlagen den Kunden „maximale Sicherheit“, „maximale Erträge“ und eine hundertprozentige Kapital- und Höchststandgarantie des Fonds versprochen wurden.

Falsche Versprechungen, falscher Vergleich

Kurz vor Weihnachten 2015 wurden die Kunden der Generali in persönlichen Schreiben folgendermaßen über ihre einst so erfolgsversprechend angepriesene Anlage informiert: „Jede weitere Prämie, die Sie zahlen, bedeutet – aufgrund des regelmäßigen Abzugs der Kosten – voraussichtlich einen Verlust. Sie zahlen derzeit mehr in das Produkt ein, als Sie dafür am Ende der Laufzeit – trotz Kapital- und Höchststandgarantie – zurückbekommen werden.“ Daraufhin begannen die Verhandlungen der Geschädigten, vertreten vom VKI, mit der Generali Versicherung AG, die Ende Juni in einem Vergleich um 6,2 Millionen Euro endeten. Dieser stellt die Geschädigten zwar ruhig, aber noch lange nicht zufrieden – und das zurecht.

Generali und VKI verschleiern – werden Geschädigte getäuscht?

Denn 6,2 Millionen Euro klingen nach einer beträchtlichen Summe, jedoch verheimlichen Generali und VKI der Öffentlichkeit, wie hoch der Gesamtschaden war, wie viele Geschädigte es gab und welche Quote die Geschädigten erhalten haben. Alle diese Informationen sind jedoch unabdingbar, um einschätzen zu können, ob der Entschädigungsbetrag fair ist oder, wie in diesem Fall anzunehmen, eben nicht. Generali und VKI rücken mit den Fakten und Daten nicht heraus. Das macht stutzig, denn vor allem die VKI bemüht sich ja sonst immer um Transparenz. Es stellt sich daher hier die berechtigte Frage: Was gibt es zu verbergen?

Generali verbessert ihr Image, Geschädigte bleiben weiterhin auf der Strecke

Laut Aussagen von Geschädigten erhalten sie nicht einmal die volle Differenz zwischen Einzahl- und Rückkaufswert zurück. Zudem ist anzunehmen, dass die Verträge weiterlaufen: Die Generali Versicherung AG kann sich die „Entschädigung“ so wieder durch Kosten und Gebühren zurückholen. MMag. Serkan Akman, erfahrener EAS-Anwalt (Erste Allgemeine Schadenshilfe) betont: „Es liegen schon positive Urteile gegen die Versicherungen vor. Ich habe daher Zweifel, dass der VKI Generali Vergleich für die betroffenen Geschädigten das Maximum herausholt. Eine Prozessfinanzierung bringt den Geschädigten in der Regel mehr Geld. Selbst nach Abzug der Kosten der EAS und einer nur vierprozentigen Verzinsung des einbezahlten Geldes bleibt für die Geschädigten oftmals eine höhere Entschädigung.“

EAS kämpft für Versicherungsnehmer, VKI kuschelt mit Generali

Anstatt sich auf Vergleiche zu einigen, kämpft die EAS für die Rechte der Geschädigten: Die Generali wird an den von ihnen versprochenen Renditen festgenagelt, weil die Generali bereits bei Abschluss der Versicherungen wusste, dass die versprochenen Renditen nach Abzug aller Kosten nie erzielt werden können!

Wenn auch Sie Geschädigter der Generali Versicherung AG sind, dann holen Sie sich bei uns, den Anwälten der EAS, professionelle Unterstützung. Wir prüfen Ihren Fall, beraten Sie persönlich, individuell und kostenlos.

In der Angelegenheit „Anfechtung – Rücktritt – Lebensversicherung“ gestatten wir uns, Sie wie bereits angekündigt wieder zu informieren.

Wir dürfen Sie informieren, dass wir zwischenzeitlich mehr als hundert Klagen in der obigen Angelegenheit einbringen haben lassen. Diese mehr als hundert Klagen stellen nur einen geringen Bruchteil der gesamten Fälle, welche wir derzeit bearbeiten, dar.

In sämtlichen bearbeiteten Fällen haben wir die Forderungen unseren Mandanten fällig stellen lassen. Durch ein Zuwarten in einzelnen Fällen erleiden unsere Mandanten keinen Schaden.

Wie wir bereits schon des Öfteren mitgeteilt haben, gehen wir – im Gegensatz zu anderen Mitbewerbern – gegen die Versicherungen mit dem Argument der Arglist vor.

Die Versicherungen haben in ihren Prospekten Versprechungen getätigt, wobei ihnen klar war, dass diese Versprechungen nie eintreten werden. Wie bereits mitgeteilt, ist der sogenannte „Abrieb“ bei fondgebundenen Lebensversicherungen dermaßen groß, dass für den Kunden auch im besten Fall, keine nennenswerte Rendite herauskommen kann.

Obwohl immer Gegenteiliges beteuert wird, haben wir in den Fällen, welche uns vorliegen, keine Versicherung entdecken können, welche mehr auszahlt, als einbezahlt wurde. Im Gegenteil: Der Auszahlungswert liegt im Regelfall etwa bei 15% unter den Einzahlungen.

Wir gehen davon aus, dass die Versicherer 4-6% Zinsen von den Einzahlungen zahlen müssen. Dies, weil sie frivole Versprechungen abgegeben haben. Uns liegen Entscheidungen vor, dass die Versicherungen in solchen Fällen das zahlen müssen, was sie versprochen haben. Dies deshalb, weil sie ja wussten, dass es hohle Versprechungen sind.

Erwartungsgemäß legen sich sowohl Rechtsschutzversicherer aber auch Lebensversicherungen quer. Schreiben werden entweder gar nicht, hinhaltend oder negativ beantwortet.

Wir haben daher sehr viele Klagen, gerichtet auf Herausgabe der Versicherungsunterlagen einbringen lassen.
Weiters haben wir sehr viele Klagen, gerichtet auf Zahlung der Entschädigung einbringen lassen.

Erfreulicherweise lenken einige Versicherungen zwischenzeitlich ein.

Bis zum Vorliegen einer oberstgerichtlichen Entscheidung wird man jedoch nur schwer Prognosen geben könne, wie die Fälle ausgehen.

Festhalten möchten wir jedoch, dass für unsere Kunden und Mandanten keinerlei Nachteile bestehen. Wir als Prozessfinanzierer übernehmen sämtliche Kosten.

Immer wieder werden wir angefragt, wie lange denn diese Auseinandersetzungen noch dauern können. Diese Frage kann seriös nicht beantwortet werden.

Wenn Vergleiche abgeschlossen werden, ist davon auszugehen, dass die Erledigung kurzfristig, das heißt spätestens in einem halben Jahr erfolgen kann.

Wenn keine Vergleiche abgeschlossen werden, ist damit zu rechnen, dass die Versicherungen jedenfalls alle Instanzen ausnutzen. Hierzu gehört auch, dass die Fälle vom OGH (Oberster Gerichtshof) dem EUGH (Europäischer Gerichthof) vorgelegt werden.

Wir haben schon erlebt, dass Auseinandersetzungen vergleichbarer Art (in Liechtenstein) sechs bis acht Jahre gedauert haben. Dies wollen wir hier aber nicht hoffen.

Immer noch besteht die Möglichkeit, dass die Versicherungen, welche ja aus den fondgebundenen Lebensversicherungen massive Gewinne gezogen haben zur Einsicht gelangen und einen Teil ihrer Gewinne wieder herausgeben.

Wenn auch Sie Geschädigter einer Versicherung sind, dann holen Sie sich professionelle Unterstützung und melden Sie sich bei uns – viele sind stärker als einzelne! Wir prüfen Ihren Fall, die Anwälte der EAS beraten Sie persönlich, individuell und kostenlos.

Tausende Geschädigte und Versicherungen versuchen alles, um nicht zahlen zu müssen

Feldkirch (OTS) – Die EAS, Erste Allgemeine Schadenshilfe AG, betreut über 1.200 Geschädigte fondsgebundener Lebensversicherungen. 1.200 falsch beratene oder gar nicht belehrte Kunden gegen eine Handvoll Versicherungen – und diese versuchen alles, um nicht zahlen zu müssen.

Umfangreiche Gutachten belegen, dass bei keiner oder nur einer mangelhaften Belehrung des Versicherungskunden, das Rücktrittsrecht sehr wohl in Kraft treten kann – basierend auf Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes, Versicherungsvertragsgesetzes und des Konsumentenschutzgesetztes. „Versicherungen haben meist ihre rechtlichen Verpflichtungen nicht zur Gänze erfüllt. Selbst aber bei formal richtiger Belehrung, kommt es auf den Zeitpunkt der Belehrung an. Außerdem darf diese nicht einfach im Kleingedruckten verschwinden“, erklärt Dr. Hans-Jörg Vogl, langjähriger Rechtsanwalt und Versicherungsexperte.

Rücktritt: Österreichische Rechtslage noch unklar
Aus Erfahrung im Rechtsstreit gegen Lebensversicherungen muss laut EAS damit gerechnet werden, dass die Aufarbeitung, welche Schäden nach österreichischer Rechtslage im Falle eines Rücktrittes geltend gemacht werden können, noch lange andauern wird. Hier gibt es viele unterschiedliche Rechtsmeinungen, obwohl in Deutschland vom BGH und in Liechtenstein vom OGH schon viele positive Entscheidungen zugunsten der Geschädigten vorliegen.

Prozesse können so – insbesondere, wenn von den Versicherungen alles versucht wird, Entscheidungen zu verhindern – bis zu einer Viertelmillion Euro kosten und bis zu 10 Jahre dauern. Damit Geschädigte hier überhaupt noch eine Chance haben, steht die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG mit ihrer Prozesskostenfinanzierung und kompetenten Rechtsberatung und -vertretung zur Seite.

Versicherungen ziehen Prozesse in die Länge und hoffen so auf Prozessabbruch
In vielen EAS-Verfahren steht der Prozess noch am Anfang. „Die Versicherungen machen es den Geschädigten natürlich so schwer wie möglich – oft weigern sich Versicherungen, Unterlagen herauszugeben oder sie behaupten, über keine Unterlagen mehr zu verfügen. Daher muss der Erhalt der Unterlagen oft erst gerichtlich eingefordert werden“, berichtet EAS-Vorstand Manfred Rädler.

„Dieser Unwille zu einem Vergleich führt dazu, dass wir trotz drei Jahrzehnten Erfahrung keinen seriösen Zeitpunkt angeben können, wann diese Auseinandersetzungen mit den Versicherungen abgeschlossen sein werden. Jegliche solche voreiligen Versprechen sind besonders kritisch zu begutachten“, ergänzt Rädler.

Durch die komplette Prozesskostenfinanzierung und ein Honorar nur im Erfolgsfall, gehen Geschädigte von Versicherungen nicht nur keinerlei finanzielles Risiko ein, sondern erhalten die nötige Unterstützung, um gegen die großen Versicherungen eine realistische Chance zu haben – unter www.geldkämpfer.com können sich Geschädigte von den erfahrenen Rechtsanwälten der EAS kostenlos beraten lassen und sich den aktuellen Klagen auch anschließen.

Über 1.200 Geschädigte betreut die Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS) nun schon seit mehreren Monaten. Die Versicherungen versuchen alles, um nicht zahlen zu müssen, die EAS setzt sich intensiv für die Geschädigten ein: Und es geht geht es voran. Über die Fortschritte gibt es hier nun ein Update:

Umfangreiche Gutachten haben gezeigt, dass bei keiner oder nur einer mangelhaften Belehrung das Rücktrittsrecht – basierend auf Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes, Konsumentenschutzgesetztes und des Kapitalmarktgesetzes – sehr wohl in Kraft treten kann.

„Versicherungen haben ihre rechtlichen Verpflichtungen nicht zur Gänze erfüllt. Selbst aber bei formal richtiger Belehrung kommt es auf den Zeitpunkt der Belehrung an. Außerdem darf die Belehrung nicht einfach im Kleingedruckten verschwinden“, erklärt Dr. Hans-Jörg Vogl, langjähriger Rechtsanwalt und Versicherungsexperte.

Rücktritt: Österreichische Rechtslage noch unklar

Aus Erfahrung im Kampf gegen Lebensversicherungen muss damit gerechnet werden, dass die Aufarbeitung der Problematik, was nach österreichischer Rechtslage im Falle eines Rücktrittes gefordert werden kann, noch lange andauern wird. Hier gibt es viele unterschiedliche Meinungen, obwohl es in Deutschland vom BGH und in Liechtenstein vom OGH schon meist positive Entscheidungen gibt.

Prozesse können so, insbesondere wenn von Versicherungen alles Mögliche und Unmögliche eingewendet wird, bis zu einer Viertelmillion Euro kosten und bis zu 10 Jahre dauern. Die EAS mit ihrer Prozesskostenfinanzierung und kompetenten Rechtsberatung und -vertretung steht dabei den Geschädigten ständig bei.

Versicherungen ziehen in die Länge, wie sie nur können

In vielen EAS-Verfahren steht der Prozess noch am Anfang. Die Versicherungen machen es der EAS und den Geschädigten natürlich nicht leicht – oft weigern sich Versicherungen Unterlagen herauszugeben oder sie behaupten über keine Unterlagen mehr zu verfügen. Daher muss der Erhalt der Unterlagen oft erst gerichtlich eingefordert werden.

Dieser Unwille zu einem Vergleich, der Wille sich bis zum bitteren Ende zu wehren, bevor gezahlt werden muss, führt dazu, dass die EAS trotz drei Jahrzehnten Erfahrung keinen seriösen Zeitpunkt angeben kann, wann diese Auseinandersetzungen mit Versicherungen abgeschlossen sein könnten. Jegliche solche voreiligen Versprechen sind besonders kritisch zu begutachten. Die EAS kämpft stetig für die Anliegen ihrer Geschädigten und hält sie auch in den nächsten Monaten auf dem neuesten Stand.

Wenn auch Sie Geschädigter einer Versicherung sind, dann holen Sie sich professionelle Unterstützung und melden Sie sich bei uns – viele sind stärker als einzelne! Wir prüfen Ihren Fall, die Anwälte der EAS beraten Sie persönlich, individuell und kostenlos.

Berufsunfähigkeitsversicherung – ein schlechter Scherz?

Unfall, Burn-Out, Depressionen – körperliche und psychische Einschränkungen können jeden überraschend treffen. Das Leben steht Kopf. Manchmal so sehr, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Das Einkommen fehlt und der gewohnte Lebensstandard kann nicht mehr aufrechterhalten werden. Um sich und seine Familie abzusichern, schließen viele eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Das nützt nur leider nichts, weiß die Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS) aus langjähriger Erfahrung.

Von 100 gemeldeten Berufsunfähigkeitsschadensfällen werden nur rund 4 Fälle entschädigt – also schlappe 4 Prozent. Versicherungsnehmer zahlen Monat für Monat, Jahr für Jahr in ihre Versicherung ein und dann, wenn sie tatsächlich auf die Versicherung und das Geld angewiesen sind, bekommen sie meist nichts. Wie kann das sein? EAS-Rechtsexperte Dr. Hans-Jörg Vogl weiß genau, wie die meisten Versicherungen vorgehen:

Methode Nummer 1:
Der Versicherungsnehmer habe im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht alle Fragen beantwortet. Sollte dies nicht funktionieren, folgt:

Methode Nummer 2:
Versicherungsnehmer sei gar nicht berufsunfähig. Sollte auch dies nicht funktionieren, gibt es noch:
Methode Nummer 3:
Jene Tätigkeit, die noch ausgeübt werden kann, habe den gleichen Stellenwert, wie die vorherige.

So kann es schon mal vorkommen, dass keine Entschädigung gezahlt wird, weil laut Versicherungen der Beruf Hubschrauberpilot (den dieser leider nicht mehr ausüben kann) mit jedem des Innendienstmitarbeiters (Essensbeschaffung, Einsatzplanung usw.) gleichgesetzt werden kann. Oder: Ein selbstständiger Steuerberater hat den gleichen Stellenwert wie ein angestellter Bilanzbuchhalter. Das alles sind reale Fälle! „Kein Wunder, dass so Berufsunfähigkeitsversicherer fast nie zahlen. Entsteht ein Schaden, dann, versuchen sie alles, um Leistungen zu verhindern“, ärgert sich Geschädigten-Vertreter Rechtsanwalt Dr. Vogl über die Versicherungen.

Wenn auch Sie Geschädigter einer Versicherung sind, dann holen Sie sich professionelle Unterstützung und melden Sie sich bei uns – nicht, dass Sie am Ende doppelten Schaden erleiden. Wir prüfen Ihren Fall, die Anwälte der EAS beraten Sie persönlich, individuell und kostenlos.

Prozessfinanzierer EAS erkämpft EUR 530.000 für Geschädigten

Feldkirch (OTS) – Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) finanzierte und begleitete über mehrere Jahre hinweg einen Prozess gegen eine große österreichische Versicherung AG. Nach fehlender Sorgfaltspflicht und Beratung verweigerte diese die Zahlung an Herrn W., der sein gesamtes Haus durch einen Brand verlor. Das Gericht entschied nun dank der EAS zu Gunsten des Geschädigten.

Herr W. vertraut seiner Versicherung und wurde zum Geschädigten: 2012 entschied er sich dazu, sein Haus um ein Stockwerk zu erweitern. Also rief er seinen Versicherungsberater an, um mit der „richtigen“ Versicherung versorgt zu werden.

Herr W. wusste aber nicht, dass sich sein Versicherungsagent zu diesem Zeitpunkt schon seit einem Jahr in Pension befand. Ohne Herrn W. darüber aufzuklären, kontaktierte dieser seinen Nachfolger und gemeinsam füllten Sie das Versicherungsantragsformular aus. Außerdem erkundigte er sich vor Abschluss des Vertrages weder nach der Größe des geplanten Baus, noch forderte er Baupläne oder den Baubescheid an. So war es gar nicht möglich, die korrekte Versicherungssumme zu berechnen.

EAS-Rechtsanwälte im Einsatz

Kurz vor Fertigstellung des neuen Stockwerkes brannte es Mitte 2013 aus. Auch die restlichen beiden Stockwerke wurden durch den Brand und die Löscharbeiten komplett zerstört. Herr W. kontaktierte daraufhin seine Versicherung, die sich aber aufgrund der niedrigen Versicherungssumme nicht dafür zuständig sah. Nach Abbrennen seines Hauses konnte sich Herr W. die Prozess- und Anwaltskosten gegen dieses Vorgehen nicht leisten. Deshalb wandte er sich an die Versicherungs- und Rechtsexperten der EAS.

Gericht entscheidet gegen Versicherung: 530.000 Euro Schadenersatz

Die EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG begleitet geschädigte Kunden jeglicher Versicherung. Mit der Kompetenz der EAS Rechtsexperten und nach jahrelangem Prozess, vier Sachverständigen und mehreren abgelehnten Vergleichsvorschlägen, hat das Gericht Herrn W. einen Schaden von rund 530.000 Euro zugesprochen – mehr als doppelt so viel, als vom pensionierten Versicherungsagenten als Versicherungssumme angegeben.

Das Gericht folgte der Argumentation erfahrener EAS-Rechtsanwälte, dass eine besonders ausführliche und persönliche Beratung des Herrn W. erforderlich gewesen wäre. Als Laie hätte er aus der Polizze die Gefahren einer Unterversicherung nicht ableiten können. Es wäre die Aufgabe des Versicherungsagenten gewesen, die notwendigen Daten von Herrn W. zu besorgen, die genauen Ziele abzuklären und dadurch die passende Versicherung zu finden.

„Versicherungen wissen im Schadensfall ganz genau, wie sie vorgehen müssen, damit diese nicht bzw. nicht in voller Höhe Schadenersatz leisten müssen. Durch eine fixe Prozesskostenfinanzierung und ein Honorar nur im Erfolgsfall kann vielen Geschädigten geholfen werden – ohne, dass sie ein finanzielles Risiko eingehen. Unter www.geldkaempfer.com können sich Geschädigte von unseren erfahrenen Rechtsanwälten kostenlos beraten lassen“, betont EAS-Vorstand Manfred Rädler.

 

Rückfragen & Kontakt:
Erste Allgemeine Schadenshilfe AG
Manfred Rädler
+423 377 1700
office@schadenshilfe.com

Die aktuellen Urteile des Handelsgerichts Wien sind nur ein kleiner Zwischenerfolg und nicht auf alle Versicherungen anwendbar. 
Die EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG rät zur Anfechtung der Verträge statt Rücktritt!

(Verlinkung mit KURIER und PRESSE-Artikel)

Falsch oder nicht informierte Kunden von Lebensversicherungen haben bei Vertragsrücktritt das Recht auf Rückzahlung der Prämien inklusive Zinsen. Doch ein Rücktritt begünstigt eher die Versicherungen, als die Geschädigten selbst – die Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS) erklärt wieso.

Die EAS war eine der ersten, die vor Fondsgebundenen Lebensversicherungen gewarnt und im Auftrag der Geschädigten dagegen vorgegangen ist. Die Entwicklung dieser Prozesse zeigt, dass die Versicherungen beim Vertragsrücktritt wegen falscher Rücktritts-Belehrung der Kunden, sehr gelassen oder gar nicht reagieren. Die Anfechtung dieser Verträge wegen Irreführung der Kunden und Arglist, bereiten den Versicherungen aufgrund der Sichtung unserer Spezialgutachten jedoch ernsthafte Sorgen! Die Geschädigten haben hier deutlich mehr Aussicht auf eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Die Rechtsexperten der EAS wollen das Optimum für die Geschädigten herausholen: Höhere Erfolgsaussichten im Klagsfall und höhere Entschädigungsbeiträge von den Versicherungen!

Es gibt zahlreiche schlagkräftige Argumente, die für eine Anfechtung der Verträge und gegen einen bloßen Vertrags-Rücktritt sprechen:

Der Kunde trägt das Risiko des Wertverlusts im Fonds. Ansonsten wäre es möglich, auf Kosten der Versicherung zu spekulieren. Also die Lebensversicherung behalten, wenn der Fonds steigt – zurücktreten, wenn der Fonds fällt.

Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Lebensversicherung verpfändet bzw. vinkuliert wurde.

Bei Rücktritt erlischt der Lebensversicherungs-Vertrag. Somit können Ansprüche hinsichtlich Arglist, Schadenersatz, Irrtum etc. nicht mehr geltend gemacht werden.

Es ist zudem fraglich, ob überhaupt und in welcher Höhe Geschädigten Zinsen zustehen, die aktuellen Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Erfahrene Rechtsexperten sprechen sich aufgrund von Gerichtsurteilen und zahlreicher Gutachten von unabhängigen Sachverständigen gegen einen bloßen Rücktritt aus, da sie der Meinung sind: Die Kunden wurden vor Vertragsabschluss von den Versicherungen bewusst getäuscht! Das sieht der Deutsche Bundesgerichtshof genauso so: Versicherungen müssen laut Gerichtsurteil jenen Betrag an die Kunden auszahlen, den sie mit Täuschungsabsicht versprochen haben.

Weitere positive Urteile in Deutschland und Österreich stimmen die Rechtsexperten der EAS und die Geschädigten zuversichtlich, Sollten die Gespräche mit den Versicherungen nicht so verlaufen wie gewünscht, werden im Frühjahr 2017 bereits die nächsten Klagen eingereicht werden.

Durch eine fixe Prozesskostenfinanzierung und ein Honorar nur im Erfolgsfall gehen Geschädigte kein finanzielles Risiko ein. Lassen auch Sie sich kostenlos von den erfahrenen Rechtsanwälten der EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG beraten und schließen Sie sich den aktuellen Klagen an.