Unfall und Folgen: Eine tragische Wende

Vor zwei Jahren erlitt der 61-jährige Josef Thaler, ein passionierter und erfahrener Skifahrer, ein schweres Schicksal. Im Skigebiet Alpbachtal ereignete sich ein dramatischer Unfall, als Herr Thaler unterhalb einer Geländekante in die Piste einfuhr und mit einem anderen Skifahrer zusammenstieß. Die Kollision hatte verheerende Folgen: Herr Thaler erlitt lebensbedrohliche Verletzungen, die seine Mobilität stark einschränkten. Sie machten ihn auf einen Rollstuhl und permanente Pflege angewiesen. Ein tragisches Ereignis, das nicht nur seine körperliche Unversehrtheit, sondern auch sein Leben tiefgreifend veränderte.

Rechtliche Auseinandersetzung: Ein komplexer Fall

Die rechtlichen Auseinandersetzungen nach dem Unfall waren vielschichtig und umfassten ein Strafverfahren sowie zivilrechtliche Verfahren gegen die Unfallversicherung und den Unfallgegner. In einem Fernsehinterview mit Dr. Hans Jörg Vogl, dem Anwalt von Herrn Thaler, wurde über die juristischen Herausforderungen und Ergebnisse diskutiert.

Im Strafverfahren wurde festgestellt, dass beide Parteien gegen die FIS-Regeln verstoßen hatten, was zu einer Diversion führte. Dies bedeutet, das Verfahren wurde gegen die Zahlung eines Geldbetrags eingestellt, ohne dass es zu einer Vorstrafe kam.

Die zivilrechtlichen Auseinandersetzungen konzentrierten sich auf die Schuldfrage und die daraus resultierenden Ansprüche der Unfallbeteiligten. Ein Sachverständigengutachten ergab, dass der Unfallgegner mit einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h statt der erlaubten 13 km/h unterwegs war, was seine Hauptschuld am Unfall unterstrich.

Erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung gegen die Unfallversicherung

Ein zentraler Punkt war die Auseinandersetzung mit der privaten Unfallversicherung von Herrn Thaler. Nach anfänglichen Schwierigkeiten und einer initialen Auszahlung von nur 12.000 Euro konnte schließlich, nicht zuletzt dank der Unterstützung der EAS (Prozesskostenfinanzierer), des Engagements von Dr. Vogl und der öffentlichen Aufmerksamkeit durch den ORF, eine gerechte Entschädigung erreicht werden. Die UNIQA Versicherung leistete eine Zahlung von 485.000 Euro an Herrn Thaler für seine 100%ige Dauerinvalidität, was einen wichtigen Schritt zur Sicherung seiner finanziellen und persönlichen Zukunft darstellte.

Fazit: Die Bedeutung von Hartnäckigkeit und öffentlichem Druck

Der Fall von Herrn Thaler unterstreicht die Wichtigkeit, bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen nach Unfällen nicht nachzugeben. Die finanzielle Unterstützung der EAS, die kompetente rechtliche Vertretung durch Dr. Vogl und die kritische Rolle der Medien in der Sensibilisierung der Öffentlichkeit waren entscheidend für den positiven Ausgang. Dieser Fall dient als Beispiel dafür, wie wichtig es ist, für die eigenen Rechte einzustehen und die notwendige Unterstützung zu suchen, um Gerechtigkeit zu erlangen und ein Stück Lebensqualität zurückzugewinnen.


ORF Bürgeranwalt – Behindert nach Skiunfall:

https://tvthek.orf.at/profile/Buergeranwalt/1339/Buergeranwalt-vom-09-03-2024/14217092/Behindert-nach-Skiunfall/15592769

Gesamte Folge Bürgeranwalt vom 09.03.2024:

https://tvthek.orf.at/profile/Buergeranwalt/1339/Buergeranwalt-vom-09-03-2024/14217092


In einer Zeit, in der Vertrauen und finanzielle Sicherheit oberste Priorität haben sollten, müssen wir erneut eine Warnung aussprechen: Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) möchte auf die Risiken von fondsgebundenen Lebensversicherungen mit Sitz in Liechtenstein aufmerksam machen. Besonders im Blickpunkt stehen dabei

  • Vienna-Life Lebensversicherung AG
  • Swiss Life (Liechtenstein) AG (vormals CapitalLeben)
  • Fortuna Lebens-Versicherungs AG
  • Quantum Leben AG
  • Liechtenstein Life Assurance AG
  • PrismaLife AG

die seit Jahren zahlreiche Kunden mit erheblichen Verlusten konfrontieren.

Die bittere Realität: Hohe Kosten, geringe Erträge
Fondsgebundene Lebensversicherungen aus Liechtenstein versprechen grundsätzlich mehr, als sie halten können. Komplexe Gebührenstrukturen, verschleiert und unzureichend kommuniziert, machen es für Versicherungsnehmer von Anfang an unmöglich, eine positive Rendite oder einen Wertzuwachs zu erzielen. Die vermeintlich großartigen Vorteile, von der Steuerfreiheit bis zu überhöhten Renditen, erweisen sich als trügerisch, und versteckte Kosten führen zu erheblichen Verlusten.

Die Ursache liegt in einer kaskadenartigen Gebühren- und Kostensituation. Es fallen an:

  • Versicherungssteuer
  • Abschlussprovision
  • Verwaltungskosten
  • Ausgabeaufschlag für die Anschaffung des Underlyings
  • Verwaltungskosten des Underlyings
  • Depotgebühren
  • Kosten für nicht effektive Kapitalgarantien

Es ist daher nicht verwunderlich, dass für den Anleger nach Abzug dieser meist vorschüssig zu zahlenden Kosten am Ende der Laufzeit fast nichts übrig bleibt, der Verlust in den Lebensversicherungen liegt im Regelfall zwischen 40-70% des eingezahlten Kapitals. Unter Berücksichtigung der Inflation ist dieser Verlust natürlich noch höher.

Ein Beispiel: Ein Ehepaar hat in den Jahren 2008/2009 EUR 60.000,00 bei der CapitalLeben, nunmehr Swiss Life (Liechtenstein) AG (Polizze 4302/004006) einbezahlt, der Wertstand 2023 beträgt EUR 10.893,00. Obwohl die Lebensversicherung gekündigt wurde, ist dieser Betrag bis heute nicht ausbezahlt worden.

Die Liechtensteiner Lebensversicherungen haben das Kapital der gutgläubigen Anleger geradezu vernichtet!

Die EAS weist darauf hin, dass diese Kosten bei Vertragsabschluss oft verschwiegen wurden. Zahlreiche unabhängige Gutachten belegen, dass den Verantwortlichen dieser Versicherungen die zu erwartenden Verluste bewusst waren. Kunden wurden mitunter untaugliche Anlageprodukte verkauft, und die verschleierten Kosten führen zu unrealistischen Renditeerwartungen.

Erfolge vor Gericht: Betroffene sollten handeln
Durch jahrelange Erfahrung und zahlreiche erfolgreiche Gerichtsverfahren hat sich die EAS auf die Finanzierung von Klagen gegen in Liechtenstein ansässige Versicherungen spezialisiert. Über 10.000 Geschädigte wurden bereits erfolgreich vertreten, und Schadenersatz im zweistelligen Millionenbereich wurde zurückgefordert und erfolgreich gerichtlich durchgesetzt.

Handeln Sie jetzt!
Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG ruft alle Betroffenen dazu auf, jetzt zu handeln. Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung, bevor es zu spät ist. Mit professioneller Unterstützung der EAS kann der maximale Ertrag aus der Lebensversicherung geholt werden. Die kostenlose Sichtung Ihrer Versicherungsunterlagen und die Bewertung der Erfolgsaussichten durch unsere Experten sind jederzeit möglich.

Handeln Sie jetzt: Schützen Sie Ihr Vermögen und Ihre finanzielle Zukunft!
Kontaktieren Sie die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG unter:
Anschrift: Vorarlbergerstraße 37, FL-9486 Schaanwald, Fürstentum Liechtenstein
E-Mail: office@schadenshilfe.com
Telefon: +423 377 1700
Website: www.schadenshilfe.com

EAS hat bereits über 500 Geschädigte erfolgreich vertreten und maximale Entschädigungszahlungen herausgeholt. Geschädigte sollen sich JETZT melden!

Geschlossene Casinos, fehlender sozialer Kontakt oder Einkommensausfälle ziehen Personen aktuell vermehrt in die Online-Glücksspiel-Falle. Jährlich werden in Österreich rund 150 Mio. Euro bei Online-Glücksspielen verzockt. Die Gefahr bei illegalen Online-Glücksspielen lauert bei den nicht vorhandenen Limits der Spieleinsätze. So geht es äußerst schnell, dass Spieler in kurzer Zeit große Beträge verlieren.

Haben Sie Geld mit Online-Glücksspiel verloren? Gehen Sie JETZT gegen die Online-Casinos vor!

Die Experten der EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe wissen dank langjähriger Erfahrung genau, wie Ansprüche gegen die jeweiligen Casino-Anbieter erfolgreich geltend gemacht werden. In den letzten zwei Jahren haben wir über 500 Verfahren erfolgreich gegen Online-Casino Betreiber geführt und mit Urteilen oder Vergleichen abgeschlossen. Mit unserer Erfahrung, dem Know-how und der finanziellen Stärke holen wir nun für weitere Geschädigte die größtmöglichen Entschädigungen in der Konfrontation mit Online-Casinos heraus.

Gehen Sie kein Risiko ein und setzen Sie auf den besten Anbieter am Markt

Unsere Experten und die von uns beauftragten spezialisierten Anwälte läuten nun die zweite Runde im Kampf gegen illegale Online-Casinos ein. Die Türen der EAS sind für Geschädigte damit wieder geöffnet. Weitere Geschädigte werden ab sofort wieder bis zum Erreichen einer Streitwertgrenze von 10 Mio. Euro, nach dem Prinzip „first come-first serve“ aufgenommen. Sollten Sie persönlich betroffen sein, so ist die EAS die beste Ansprechstelle mit dem nötigen Know-how für Ihren erlittenen Schaden. 

Damit der Prozess kein weiteres Glücksspiel für Sie wird, tragen Sie keine Kosten.

Kommen Sie jetzt als Geschädigter auf uns zu, bevor Ihre Ansprüche verfallen. Die von uns beauftragten Rechtsanwälte holen das Maximum für Sie heraus. Nur im Erfolgsfall erhält die EAS für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Beteiligungsquote in Höhe von 35%. „Warum wir Ihnen die besten Konditionen am Markt bieten können? Weil wir aufgrund der zahlreichen Verfahren, die wir bereits geführt haben wissen, wie wir gerichtlich am besten und effizientesten gegen die Online-Casino-Anbieter vorgehen müssen“, erklärt Rädler das „Rundum Sorglos Paket“ der EAS.

Für Sie als Geschädigter bedeutet das:

Sie tragen absolut kein Risiko und haben gleichzeitig maximale Chancen, dass die von der EAS beauftragten Anwälte Ihnen doch noch zu ihrem verspielten Geld verhelfen.

Melden Sie sich als Geschädigter JETZT bei uns!
www.office@schadenshilfe.com oder unter +42 3 377 1700

Klagen können rückwirkend für Verluste bis 1.1.2000 eingereicht werden. Folgende Bedingungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Die Verluste wurden bei einem Anbieter ohne österreichische Glücksspiel-Lizenz (trifft auf alle Online-Casinos bis auf win2day zu) erlitten.
  • Der Nettoverlust (gesamte Verlustsumme unter Einberechnung aller Verluste und Gewinne) beträgt mindestens 20.000 Euro bei einem Anbieter.
  • Die Verluste wurden bei Online-Glücksspiel (beinhaltet auch Online-Poker, aber keine Sportwetten) erlitten.

Um Ihren Fall eingehend zu prüfen, veranschlagt die EAS eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 90 Euro. Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie unter office@schadenshilfe.com oder telefonisch unter +42 3 377 1700 Kontakt mit unseren Experten auf.

Eindeutige Rechtslage

Die Rechtslage ist in Österreich eindeutig, alle Verträge mit Online-Casinos, die über keine Konzession verfügen, sind nach der Rechtsprechung ungültig und daher unwirksam. Auf dieser Basis eines solchen nichtigen Glücksspielvertrages können die Verluste zurückgefordert werden. Ausschließlich Casinos Austria und ihre Online-Plattform win2day haben in Österreich eine gültige Glücksspielkonzession. Aktuelle Nachrichten rund um den Entwurf des 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrags können Sie auf dieser Webseite nachlesen: https://gluecksspielstaatsvertrag.org

Wie in unserem letzten Blogbeitrag erläutert, liegt zwischenzeitlich das OGH Urteil für behördlich geschlossene Hotel- und Gastronomiebetriebe im Zuge der Corona-Pandemie vor:

Der OGH unterscheidet zwischen einer Betriebsschließung nach dem Epidemie-Gesetz und einem Betretungsverbot nach der Corona-Gesetzgebung. 

Allianz-Kunden aufgepasst

Nachdem die von der EAS beauftragten Anwälte die zahlreichen Versicherungsbedingungen aller relevanten Anbieter im Detail ausgewertet haben, ist dabei ein Unternehmen ganz besonders aus der Reihe gefallen. 

Bei der Allianz Versicherung sind die Versicherungsbedingungen anders ausgestaltet wie bei allen anderen! Warum?
Die geltenden Vertragsbedingungen der Allianz sehen keine Tageshöchstentschädigung vor!

Und das bedeutet:

Lassen Sie sich beraten

Für Versicherungsnehmer der Allianz Elementar Versicherungs-AG ist daher besondere Vorsicht geboten. 

Sie sind sich nicht sicher, was Ihnen aufgrund der Schließung Ihres Hotels und Gastronomiebetriebes zusteht? Lassen Sie sich von den verklausulierten Formulierungen Ihres Versicherungsvertrages nicht aufs Glatteis führen!

Kontaktieren Sie uns jetzt! Wir reden Klartext mit Ihnen!

Die Anwälte der EAS verhelfen betroffenen Hoteliers und Gastronomen zu ihrem Recht. Die von uns beauftragten Rechtsanwälte agieren zu 100% unabhängig von Versicherungen und können so das Maximum für die Geschädigten herausholen.

Wir stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung unter:
office@schadenshilfe.com

Betretungsverbot vs. Betriebsschließung: Wann die Versicherung zahlen muss

Ein Jahr nach dem ersten Lockdown in Österreich hat der Oberste Gerichtshof ein Urteil darüber gefällt, wann Hoteliers und Gastronomen Ansprüche einer Seuchenbetriebsunterbrechungsversicherung geltend machen können. Zum Leidwesen der Unternehmer spielt das aber eher den Versicherungen in die Tasche. Warum? 

Betretungsverbot ist nicht mit behördlicher Schließung gleichzusetzen 

Nehmen wir einmal an, Sie haben Ihr Hotel im Zuge des Betretungsverbotes im Rahmen des COVID-19 Maßnahmengesetz geschlossen. In diesem Fall greift Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung nicht, da Ihr Betrieb de facto nicht behördlich geschlossen wurde. Gäste haben das Hotel nur nicht betreten dürfen, der Betrieb sei theoretisch aber erlaubt gewesen. Wenn Sie Ihr Hotel allerdings auf staatliche Anordnung im Zuge des Epidemiegesetzes haben schließen müssen, muss die Versicherung zahlen. Sie durften Ihren Betrieb nicht aufsperren. 

So hat der Oberste Gerichtshof jetzt entschieden. Hier geht es oft aber um einzelne Tage – je nachdem, welches Gesetz zum jeweiligen Schließungszeitpunkt gültig war. Es können aber sehr wohl Teilansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden!

Holen Sie sich, was Ihnen zusteht

Viele Versicherungen versuchen sich immer noch aus der Affäre zu ziehen. Sie wollen Ihnen glaubhaft machen, dass Entschädigungen aus der öffentlichen Hand auf die Versicherungssumme anzurechnen sind. Das ist falsch!

Ihnen steht im Falle einer Betriebsschließung laut Epidemiegesetz sowohl die Versicherungsentschädigung als auch die Entschädigung des Staates zu! Die Summe dieser Entschädigungen ist jedoch mit der Höhe seines Gesamtschadens beschränkt.

Wir stehen an Ihrer Seite

Sie haben selbst Probleme mit Ihrer Versicherung? Sie sind sich nicht sicher, welches Gesetz Ihrer Betriebsschließung vorausging? Kontaktieren Sie uns jetzt! Die Anwälte der EAS verhelfen den betroffenen Hoteliers und Gastronomen zu ihrem Recht. Die von uns beauftragten Rechtsanwälte agieren zu 100% unabhängig von Versicherungen und können so das Maximum für die Geschädigten herausholen. 

Ein Tiroler Hotelier hat erfolgreich gegen seine Versicherung geklagt, diese muss jetzt laut Urteil für die Betriebsunterbrechung aufkommen. 

Ein richtungsweisendes Urteil!

Versicherung muss Betriebsunterbrechung zahlen

Ein Tiroler Hotelier hat die Allianz Versicherung geklagt, bei der er vor Jahren eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen hatte. 

Auch wenn die Versicherung im Verfahren – unsere Anwälte kennen das bereits – wirklich alles versucht hat, um nicht zahlen zu müssen: 

Das Gericht hat nunmehr ausgesprochen, dass der Hotelier seine Forderung zu Recht stellt. Sämtliche hartnäckigen Einwendungen der Versicherung wurden verworfen.

Geschädigte können sich keine teuren Prozesse leisten

Unsere Erfahrungen der letzten Monate zeigen: Versicherungsunternehmen taktieren bei Betriebsunterbrechungsversicherungen oft und speisen Versicherte mit mickrigen Summen ab. Die Versicherer wissen, dass sich ihre Kunden langwierige und kostspielige Prozesse, um ihre rechtmäßige Versicherungssumme zu erstreiten, nicht leisten können.

Das aktuelle Urteil ist nach diesem sehr fordernden Jahr endlich eine gute Nachricht für alle Hoteliers, die eine Seuchenbetriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen haben. 

Wir übernehmen sämtliche Prozesskosten

Die Anwälte der EAS verhelfen den betroffenen Hoteliers und Gastronomen zu ihrem Recht. Die von uns beauftragten Rechtsanwälte agieren zu 100% unabhängig von Versicherungen und können so das Maximum für die Geschädigten herausholen. 

Wir übernehmen das komplette Klagerisiko und die Prozesskosten für die geschädigten Versicherungsnehmer. Im Gegensatz zu anderen Anbietern verlangen wir keine Bearbeitungsgebühr. Durch uns kämpfen Sie daher ohne Kostenrisiko. Wir beanspruchen für die Tragung der Prozesskosten lediglich 30 % des Hereingebrachten. Das können wir, weil die von uns beauftragten Anwälte bei solchen Prozessen Erfahrung haben und oft erfolgreich sind – wie das aktuelle Urteil am Landesgericht Innsbruck eindrucksvoll zeigt.

Kontaktieren Sie uns jetzt!

Sie verfügen über eine Betriebsunterbrechungsversicherung und haben Interesse an einer Vertretung durch die EAS? Oder haben Sie Fragen zu Schadenersatzleistungen aufgrund der Corona-Krise? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung unter: office@schadenshilfe.com

Langsam haben wir es satt, in den Nachrichten immer wieder über neue Betrugsfälle in der Finanzwelt zu lesen. In den letzten 15 Jahren haben wir schon so viele Skandale erlebt, dass diese praktisch unser Alltag geworden sind.

Heute stellen wir Ihnen den Fall „ADCADA“ vor. Der Name ADCADA steht für eine Unternehmensgruppe, die aus zahlreichen Gesellschaften in Form von GmbH bzw. GmbH & Co. KG besteht. Diese Gesellschaften haben den interessierten Investoren sogenannte „Nachrangsdarlehen“ zu sehr attraktiven Bedingungen angeboten.

Was ist ein Nachrangsdarlehen?

Ein Nachrangslarlehen ist ein Darlehen mit qualifiziertem Nachrang im Insolvenzverfahren, womit im Fall der Insolvenz des konkreten ADCADA-Unternehmens der Totalverlust vorprogrammiert ist. Dies deshalb, weil aus der Insolvenzmasse zuerst alle (!) anderen Gläubiger zu befriedigen sind, bevor die Anleger zum Handkuss kommen.

Damit ist aber der Aberwitz dieser Anlageform noch nicht zu Ende erzählt. ADCADA hat sich im Kleingedruckten noch „ausgehandelt“, dass sie auch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens jederzeit eine Rückzahlung des Darlehens (samt Zinsen) verweigern kann, wenn diese zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens führen könnte. Außerdem haben die ahnungslosen Anleger auch der nachrangigen Behandlung ihrer Forderungen auch vor der Insolvenzeröffnung zugestimmt. Damit wurde der Manipulation Tür und Tor geöffnet.

Exorbitant hohe Renditen & falsche Versprechungen

Die drohenden Nachteile wurden den Kunden nicht offengelegt. Wie gewohnt, hat man in Hochglanzprospekten eine attraktive Verzinsung in den Vordergrund gestellt, womit es ADCADA gerade in der Niedrigzinsphase gelungen ist, viele Kunden für sich zu gewinnen. Laut vorliegenden Unterlagen wurden Zinsen bis zu 11% versprochen.

Diese Verzinsung (Ertrag) war von Anfang an völlig unrealistisch. Dies zeigt schon der Umstand, dass es sich bei diesen Unternehmen im Wesentlichen um riskante Startup- Projekte handelte, wo es völlig unklar war, ob diese Unternehmen irgendwann imstande sein würden, profitabel auf dem Markt zu agieren. Hinzu kommen exorbitant hohe Startup-Kosten, die in keiner Weise offengelegt wurden. Es war somit klar, dass ADCADA ihre Rückzahlungsversprechen – teilweise schon zwei Jahre nach Vertragsabschluss – bei dieser Ausgangslage nur mit einem verbotenem Schneballsystem erfüllen kann.

ADCADA ist pleite aber die Hoffnung lebt noch

Die ADCADA-Unternehmen sind – wenig überraschend – dank ihrem Harakiri-Konzept in die Insolvenz abgerutscht. Aufgrund der nachrangigen Rechtstellung im Insolvenzverfahren werden die Anleger mit der Forderungsanmeldung wohl wenig erreichen. Diese gehört aber dennoch gemacht. Passen Sie auf, die erste Anmeldefrist endet bereits am 23.12.2020. Es ist aber damit zu rechnen, dass auch eine nachträgliche Forderungsanmeldung möglich sein wird.

Weiters sind Schadenersatzansprüche aufgrund der arglistigen Täuschung und Verletzung von vorvertraglichen Aufklärungspflichten zu prüfen. Wir arbeiten mit Anwaltskanzleien zusammen, die über eine langjährige Erfahrung in den Anlegerprozessen verfügen. Die Anwälte erzählen uns, dass massive Fehler festgestellt wurden.

Sind Sie auch ein ADCADA-Opfer? Wenn ja, dann reichen Sie Ihre Vertragsunterlagen samt Rechtsschutzpolizze bei uns ein. Gegen eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 200,00 werden wir Ihre Unterlagen sichten und mit unseren Anwälten die Erfolgsaussichten prüfen.

Sie sind nicht rechtsschutzversichert? Auch kein Problem. Im Fall einer positiven Prüfung übernehmen wir Ihr gesamtes Kostenrisiko zu fairen und transparenten Konditionen.

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Informationen vertraulich. Die Übersendung der Unterlagen löst absolut keine Kosten aus.

Nach Zugang der Unterlagen erhalten Sie ein Formular, welches auszufüllen ist. Weiters erhalten Sie die Vorschreibung der Bearbeitungsgebühr. Sie entscheiden ob Sie uns befassen wollen indem Sie die Bearbeitungsgebühr einzahlen.


Wir stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung unter: office@schadenshilfe.com

Immer mehr Personen in Österreich verspielen beim Online-Glücksspiel ihre Ersparnisse. Was die Wenigsten wissen: Verluste beim Glücksspiel kann man einklagen! Denn die meisten Online-Casinos haben keine Glücksspiel-Konzession in Österreich.

Schuldenfalle Online-Glücksspiel

Online-Casinos schießen in Österreich aus dem Boden und ruinieren jeden Tag Existenzen. Etwa 400.000 Euro verspielen ÖsterreicherInnen Tag für Tag beim Online-Glücksspiel, das sind fast 150 Mio. Euro im Jahr. Einzelne Personen verlieren oft sechsstellige Summen und rutschen in den finanziellen Ruin. Denn beim Online-Glücksspiel gibt es keine Begrenzung des Spieleinsatzes. Munter werden die Spieler weiter animiert, ihr Geld zu verzocken.

Online-Glücksspiel meist ohne Lizenz

Doch das Anbieten von Online-Glücksspiel (auch Online-Poker) ist in Österreich ausschließlich mit Lizenz erlaubt. Eine in Österreich gültige Glücksspiel-Konzession haben aber nur die Casinos Austria und ihre Online-Plattform win2day. Alle anderen Online-Casinos haben meist Lizenzen aus Staaten wie Malta, Irland oder Gibraltar, die in Österreich nicht gültig sind.

Dazu gehören etwa bwin, Mr. Green, 888 Casino, Leo Vegas, DrückGlück, CasinoClub, NetBet, Karamba, Bet-At-Home, Casino Las Vegas, Royal Panda, Lopoca, Lottoland, Magic Red, William Hill Casino etc. Ausgenommen davon sind Sportwetten, da diese in Österreich nicht als Glücksspiel gelten und daher auch keine Glücksspiel-Lizenz benötigen.

Geld zurück für Geschädigte!

Von Online-Casinos ohne Lizenz können sich Geschädigte ihr Geld zurückholen. Das betrifft alle Anbieter von Online-Glücksspiel außer win2day. Denn ohne gültige Lizenz sind auch die Verträge zwischen Plattformen und Spielern ungültig! Weil Online-Casinos ihren Erfolg auf dem Verlust ihrer Kunden aufbauen, muss man sich sein Recht jedoch erstreiten und sein verlorenes Geld einklagen.

Online-Casinos in die Knie zwingen

Deswegen greift die EAS als Prozessfinanzierer ausschließlich auf erfahrene Anwälte und Gutachter zurück, die auf Schadenersatzforderungen spezialisiert sind. Diese langjährige Expertise unserer Anwälte verhalf schon zahlreichen Geschädigten von betrügerischen Versicherungs- oder Anlageprodukten zu ihren rechtmäßigen Ansprüchen. Die von uns beauftragten Experten bringen auch regelmäßig erfolgreich Klagen gegen Online-Casinos ein und helfen damit Geschädigten, ihr verspieltes Geld zurückzubekommen.

Vertretung ganz ohne Glücksspiel

Damit der Prozess kein weiteres Glücksspiel für Sie wird, tragen Sie keine Prozesskosten. Nur im Erfolgsfall erhält die EAS für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Beteiligungsquote von 35 %. So tragen Sie absolut kein Risiko und haben gleichzeitig maximale Chancen, dass die von der EAS beauftragten Anwälte Ihnen doch noch zu ihrem verspielten Geld verhelfen.

Teilnahmebedingungen

Klagen können rückwirkend für Verluste bis 1.1.2000 eingereicht werden. Folgende Bedingungen müssen dafür erfüllt sein:

Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie unter office@schadenshilfe.com oder telefonisch unter +42 3 377 1700 Kontakt mit unseren Experten auf.

Aktuelle Nachrichten rund um den Entwurf des 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrags können Sie auf dieser Webseite nachlesen: https://gluecksspielstaatsvertrag.org

Versicherungsnehmer wollen bei Betriebsunterbrechung ihr rechtmäßiges Geld, doch die Versicherer weigern sich zu zahlen. Deswegen tummeln sich mittlerweile viele Anbieter am Markt. Sie vertreten jedoch nicht nur geschädigte Versicherungsnehmer, sondern meist auch Versicherungsunternehmen.

Deswegen kämpfen ihre Anwälte vielleicht nicht ganz so hart für die Geschädigten. Die EAS ist unabhängig, weil sie keine Fälle von Versicherungen, Banken oder Kammern annimmt. Sie vertraut auf unabhängige Anwälte und kämpft entschlossen für geschädigte Versicherungsnehmer.

Zweifelhafte Vertretung

Einige Anbieter stellen inzwischen über ihren Rechtsanwalt Rechtsdienste mit und ohne Bearbeitungsgebühr bereit. Diese Anbieter sind jedoch meist auf große Aufträge der Versicherungswirtschaft angewiesen.

Daher müssen sie die Interessen von Versicherungsnehmern und Versicherungen wahren. Ob solche Anbieter die Ansprüche der geschädigten Versicherungsnehmer effektiv vertreten können, darf also zumindest bezweifelt werden.

Wer setzt sich zu 100% für Sie ein?

Auch ihre Anwälte müssen meist die Interessen der Versicherungswirtschaft wahren. Wie energisch ein Anwalt Geschädigte gegen eine Versicherung vertritt, der er viele Aufträge zu verdanken hat, trauen wir uns nicht zu sagen. Wir würden unser Geld jedenfalls nicht auf ihn setzen – und Sie?

Das Erfolgsrezept der EAS: Unabhängigkeit

Die EAS kämpft so entschlossen für ihre Mandanten, weil wir von Versicherungen, Banken und Kammern überhaupt keine Fälle annehmen. Deswegen arbeiten wir ausschließlich mit Anwälten ohne Interessenkonflikte und kontrollieren sie streng.

Das ist ein Mitgrund für unseren Erfolg: Wir haben bereits eine Vielzahl von Prozessen gegen Versicherungen finanziert und zahlreichen Geschädigten zu ihrem Recht verholfen, weil wir keine Interessenkonflikte haben.

Dabei verlangen wir keine Bearbeitungsgebühr und beanspruchen für die Prozesskosten lediglich 30 % des Hereingebrachten. Sie tragen also kein Prozessrisiko.

Kontaktieren Sie uns jetzt!

Sie verfügen über eine Betriebsunterbrechungsversicherung und haben Interesse an einer Vertretung durch die EAS? Oder haben Sie Fragen zu Schadenersatzleistungen aufgrund der Corona-Krise? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung unter: office@schadenshilfe.com

Die Versicherer taktieren bei Betriebsunterbrechungsversicherungen eiskalt und speisen Versicherte mit mickrigen Summen ab. Zahlreiche Gastronomen, Hoteliers und Freiberufler sind von der Corona-Krise geschädigt und können es sich kaum leisten, in einem Prozess ihre rechtmäßige Versicherungssumme zu erstreiten. 

Doch als Prozessfinanzierer kann die EAS Versicherungsnehmern bei Betriebsunterbrechungen zu ihrem Recht verhelfen! 

Versicherte werden unter Druck gesetzt

Die Versicherer bieten in der Regel 15 % einer möglichen Entschädigung, bei Nachverhandlung vielleicht 20 bis 23 %. Dass das ein Tropfen auf den heißen Stein ist, kümmert die Versicherer nicht.

Bei Einwilligung verzichten die Versicherten auf alle weitergehenden Ansprüche. Außerdem setzt die Versicherung den Kunden eine Klagsfrist von einem Jahr und setzt sie zusätzlich unter Druck: Wer innerhalb eines Jahres nicht klagt, verliert seine Ansprüche. So wimmeln Versicherungen viele Klagen ab.

Versicherungskunden wollen keine Prozesse in Kauf nehmen

Bei einem Prozess müssten die Versicherten viel Geld investieren, um sich ihr Recht zu verschaffen. Doch die Versicherungsunternehmen wissen, dass Geschädigte in der Corona-Krise kaum Geld übrighaben, schon gar nicht für einen Prozess. Deshalb sind die Versicherungen überzeugt, dass ihre Kunden auch die schlechtesten Angebote schlucken.

Geld erkämpfen mit Prozessfinanzierung!

Als Prozessfinanzierer können wir sofort Klagen einbringen. Vielleicht überzeugt die Klagsführung die Versicherer, das Angebot zu erhöhen. Falls nicht, wird bis zum Obersten Gerichtshof gekämpft.

Hohe Erfolgsquote, kein Risiko

Im Gegensatz zu anderen Anbietern verlangen wir keine Bearbeitungsgebühr. Durch uns kämpfen Sie daher ohne Kostenrisiko. Wir beanspruchen für die Tragung der Prozesskosten lediglich 30 % des Hereingebrachten. Das können wir, weil wir bei solchen Prozessen Erfahrung haben und oft erfolgreich sind.

Gute Ausbeute

Ihnen bleiben 70 % der erstrittenen Summe. Bei einer üblichen Prozessdauer von zwei bis drei Jahren und einer üblichen Verzinsung von neun Prozent erhalten Sie bei erfolgreichem Prozess also praktisch die gesamte Entschädigungsleistung, ohne ein Risiko zu tragen.

Kontaktieren Sie uns jetzt!

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