Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsversicherung – ein schlechter Scherz?

Unfall, Burn-Out, Depressionen – körperliche und psychische Einschränkungen können jeden überraschend treffen. Das Leben steht Kopf. Manchmal so sehr, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Das Einkommen fehlt und der gewohnte Lebensstandard kann nicht mehr aufrechterhalten werden. Um sich und seine Familie abzusichern, schließen viele eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Das nützt nur leider nichts, weiß die Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS) aus langjähriger Erfahrung.

Von 100 gemeldeten Berufsunfähigkeitsschadensfällen werden nur rund 4 Fälle entschädigt – also schlappe 4 Prozent. Versicherungsnehmer zahlen Monat für Monat, Jahr für Jahr in ihre Versicherung ein und dann, wenn sie tatsächlich auf die Versicherung und das Geld angewiesen sind, bekommen sie meist nichts. Wie kann das sein? EAS-Rechtsexperte Dr. Hans-Jörg Vogl weiß genau, wie die meisten Versicherungen vorgehen:

Methode Nummer 1:
Der Versicherungsnehmer habe im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht alle Fragen beantwortet. Sollte dies nicht funktionieren, folgt:

Methode Nummer 2:
Versicherungsnehmer sei gar nicht berufsunfähig. Sollte auch dies nicht funktionieren, gibt es noch:
Methode Nummer 3:
Jene Tätigkeit, die noch ausgeübt werden kann, habe den gleichen Stellenwert, wie die vorherige.

So kann es schon mal vorkommen, dass keine Entschädigung gezahlt wird, weil laut Versicherungen der Beruf Hubschrauberpilot (den dieser leider nicht mehr ausüben kann) mit jedem des Innendienstmitarbeiters (Essensbeschaffung, Einsatzplanung usw.) gleichgesetzt werden kann. Oder: Ein selbstständiger Steuerberater hat den gleichen Stellenwert wie ein angestellter Bilanzbuchhalter. Das alles sind reale Fälle! „Kein Wunder, dass so Berufsunfähigkeitsversicherer fast nie zahlen. Entsteht ein Schaden, dann, versuchen sie alles, um Leistungen zu verhindern“, ärgert sich Geschädigten-Vertreter Rechtsanwalt Dr. Vogl über die Versicherungen.

Wenn auch Sie Geschädigter einer Versicherung sind, dann holen Sie sich professionelle Unterstützung und melden Sie sich bei uns – nicht, dass Sie am Ende doppelten Schaden erleiden. Wir prüfen Ihren Fall, die Anwälte der EAS beraten Sie persönlich, individuell und kostenlos.