Rückzahlungen aus Kapitalverlust durch fondsgebundene Lebensversicherungen gefährdet

Vienna-Life Versicherung – Rückzahlungen aus Kapitalverlust durch fondsgebundene Lebensversicherungen gefährdet

Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) warnt vor einer möglichen Insolvenz der Vienna-Life Versicherung. Grund dafür: Die Kosten aus den anhängigen Verfahren in Österreich, Deutschland und Liechtenstein gegen die Vienna-Life Versicherung können kaum von dem Unternehmen gedeckt werden.

07.07.2014 – Die Vienna-Life Versicherung, welche sich im Konglomerat der Wiener Städtischen befindet, steht bereits seit längerem im Verdacht, Anlegern fondsgebundene Lebensversicherungen, die aufgrund ihrer kaskadenartigen Kostenstruktur zwingend in Kapitalverlusten münden, ohne sachgemäße Aufklärung über mögliche Risiken empfohlen zu haben. Zurzeit sind zahlreiche Verfahren in Österreich, Deutschland und Liechtenstein gegen die Vienna-Life Versicherung anhängig.

Wurde den geschädigten Anlegern, die ihr Geld zurückfordern, noch vor kurzem gute Chancen für die Rückzahlung der Kapitalverluste aus den fondsgebundenen Lebensversicherungen eingeräumt, so warnt nun der Liechtensteiner Prozesskostenfinanzierer EAS vor einer möglichen Insolvenz der Versicherung, die aufgrund der hohen Prozess- und Rückzahlungskosten droht.

„Im Falle einer Insolvenz wären die Folgen für die Betroffenen immens“, erklärt Manfred Rädler, Verwaltungsrat der Ersten Allgemeinen Schadenshilfe AG: „Die geschädigten Anleger würden nur einen Bruchteil des gesamten Einzahlungsbetrag rückerstattet bekommen.“

In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Vogl wurde nun ein Antrag zur Prüfung der Solvabilität der Vienna-Life Lebensversicherung gestellt.

Trotz möglicher Insolvenz Ansprüche geltend machen

Doch trotz möglicher Insolvenz empfiehlt die EAS den Geschädigten ihre Ansprüche geltend zu machen. Der OGH des Fürstentums Liechtenstein hat bereits in zwei Urteilen für einen Schadensersatz zugunsten der Geschädigten ausgesprochen, sofern bei Vertragsabschluss keine ordnungsgemäße Aufklärung hinsichtlich der Risiken stattgefunden hat. Die Beweislast, dass eine entsprechende Belehrung stattgefunden hat, ist von der Versicherung zu erbringen. Bei erfolgreicher Rückforderung erhalten Betroffene neben der Rückzahlung der ursprünglich einbezahlten Prämien rund 5 Prozent Zinsen.

Über die „Erste Allgemeine Schadenshilfe AG“

Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) wurde 2005 als Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, in Liechtenstein gegründet. Mehr Informationen unter https://www.schadenshilfe.com/

Rückfragehinweis

Erste Allgemeine Schadenshilfe AG
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