Sind Sie ISB-Geschädigte/r?

Wir verfügen in dieser Causa über Wissen, welches zu einem beträchtlichen Teil anderen nicht zugänglich ist. Wir verhelfen Ihnen zu einer kompetenten Rechtsberatung, ein erstes ausführliches Informationsgespräch ist für Sie kostenlos. (Informationsblatt)

 

ISB-Index-Pleite
Vermittler haften für Beratung

 

Über das Vermögen der ISB Holding Anstalt, sowie der ISB Finanz- & Versicherungsmakler AG wurde im September 2009 der Konkurs eröffnet. Zahlreiche Anleger sind geschädigt. Der „Macher" des ISB-Index, Manfred Dobler, hat Selbstmord begangen.

Es ist zu erwarten, dass von den Emittenten, der ISB Holding Anstalt und der ISB Finanz- & Versicherungsmakler AG, nichts oder nur wenig zu holen sein wird. Wie immer in solchen Fällen ziehen sich die Ermittlungen hin. Im Regelfall ist es schwierig, den Transaktionen auf den Grund zu gehen. Emittenten von der Qualität der ISB Holding Anstalt sowie der ISB Finanz- & Versicherungsmakler AG haben nämlich in der Regel keine geordnete Buchführung. Oft werden Depotauszüge gefälscht, zum Schluss werden Versprechungen, ja sogar Garantien von Drittfirmen, hier der Interalpina, abgegeben.

Infolge der völligen Intransparenz, der mangelnden Zahlungsbelege, der Verschachtelungen - alles ist vom Emittenten natürlich gewollt - lässt sich in der Regel nicht mehr nachvollziehen, wohin das Geld gegangen ist. Diese Problematik wird noch dadurch verschärft, indem Anlegergelder gepoolt werden, das heißt, die Masse der Anleger hat nur ein Konto und davon einen Bruchteil. Ein ordnungsgemäßer Emittent würde im Gegensatz hiezu für jeden Anleger ein eigenes Depot unterhalten, welches selbst im Falle der Insolvenz des Emittenten geschützt ist.

Gegenständlich wurden von der ISB Holding bzw. der ISB Finanz- & Versicherungsmakler AG nicht einmal die geringsten Grundsätze der Vermögensveranlagung beachtet. Dem Vernehmen nach sollen auch beträchtliche Summen „verschwunden" sein.

All diese Umstände stoßen bei uns nicht auf Verwunderung. Vielmehr ist ein solches Gebaren in den meisten Fällen von Anlagebetrug normal. In der Regel gleichen sich die Systeme der Emittenten wie ein Ei dem anderen.

Infolge des Konkurses des Emittenten kann der Anleger seine Ansprüche gegen den Emittenten, welcher darüber hinaus keine Haftpflichtversicherung besitzt, nicht erfolgreich geltend machen.

Es stellt sich daher die Frage, ob der Anlageberater, also jene Person, oder die Firma, welche den ISB-Index vermittelt hat, haftet. Nach unseren Recherchen ist eine Haftung der Vermittler zu bejahen. Entgegen der Ansicht der Vermittler bezieht sich deren Verpflichtung nicht nur auf die Namhaftmachung des Produktes und das Abkassieren beträchtlicher Provisionen. Vermittler haben, was nunmehr sowohl in Deutschland, Österreich und Liechtenstein ständige Judikatur ist, weitaus mehr Erkundigungs- und Nachforschungspflichten, als man meinen würde.

Dies wird noch dadurch verschärft, dass etwa die österreichische ISB Vermögensberatung & Versicherungsbüro GmbH mit der Liechtensteiner ISB auf mysteriöse Art und Weise verbunden war. Insoweit daher die österreichische ISB vermittelt hat, trifft diese Unternehmung unseres Erachtens eine klare Haftung.

Im Falle der Vermittlung durch andere Vermögensberater ist diesen Vermögensberatern vorzuwerfen, dass

  • sie offenbar die Berichte hinsichtlich der ISB Holding Anstalt nicht gelesen haben;
  • sie über die Gebarung und Buchführung der ISB Holding Anstalt keine Erkundigungen eingeholt haben;
  • sie hinsichtlich des Produktes keine Plausibilitätsprüfungen vorgenommen haben;
  • den Vermittlern nicht aufgefallen ist, dass es sich bei der ISB Holding Anstalt um eine bessere Briefkastenfirma gehandelt hat;
  • die ISB Holding kein Haftungskapital hat;
  • die Prospekte im höchsten Maße unwahr waren und zahlreiche einschlägige gesetzliche Bestimmungen ignoriert wurden.


VORSICHT!
Rechtsschutzversicherungen versuchen, sich in diesen Angelegenheiten aus ihrer Kostendeckungspflicht herauszuwinden, zumeist unberechtigt!


Aufgrund unserer Recherchen verfügen wir in dieser Causa über Wissen, welches zu einem beträchtlichen Teil von Dritten nicht erschlossen werden kann.

Falls es Sie interessiert, ob und inwiefern Sie eine verdichtete Chance haben, gegen den Vermögensberater vorzugehen, können Sie sich jederzeit via E-Mail, Telefon oder Telefax an uns wenden. Wir würden Sie dann durch unsere ausgewählten Anwälte beraten lassen und Ihnen unsere Bedingungen für die Unterstützung in dieser misslichen Angelegenheit näher bringen.


Das ausführliche Informationsgespräch ist für Sie kostenlos.

 

Unsere Kontaktdaten lauten:

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